Hallo,
vielleicht könnt ihr mir ja helfen:
Der Leistungsbezug lt. meinem Bescheid über ALG2 ist festgelegt vom 01.09.2019 bis 31.08.2020. Endet also demnächst am 31.08.2020 , weiterer Bedarf danach ist erforderlich.
Lt. div. Ausführungen im Netz, und auch auf hartziv.org, gilt die vereinfachte Form der Weiterbewilligung, ohne einen Folgeantrag , für Leistungen die bis zum 30.08.2020 enden !?!
Der 30.08.2020 wird auf vielen Internetseiten aufgeführt.
Heißt das nun, daß ich nun doch einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen muß, da die Leistungen ja bei mir einen Tag später, also wie gesagt am 31.08.2020, enden?!?
Oder gilt auch für mich mit dem letzten Tag der Leistungen am 31.08.2020 die vereinfachte Weiterbewilligung, ohne daß ich einen Folgeantrag stellen muß?
Nochmals: es geht um den Unterschied von einem Tag :30.08.2020 ( der offiziell genannt wird) und meinem Datum im Leistungsbescheid: 31.08.2020.
Der August hat doch 31 Tage? Warum steht überall 30.08.2020??
Vielleicht hat ja einer von euch Informationen hierzu. da ich nicht weiß wie ich mich verhalten soll/einen Weiterbewilligungsantrag stellen muß.
Und bekommt man automatisch einen neuen Leistungsbescheid zur Weiterbewilligung zugeschickt oder verlängert sich das stillschweigend? Ein Schreiben über das baldige Ende der Bewilligung habe ich auch nicht erhalten.
Danke schon mal für die Hilfe und
Viele Grüße
Michael