Hallo,
meine Freundin hat kürzlich ihr Abitur gemacht und möchte zum WiSe studieren. Um die Monate zwischen Schüler-Bafög und Studenten-Bafög zu überbrücken, hat sie kürzlich einen Antrag auf ALG2 gestellt.
Ich selbst studiere und bestreite meinen Lebensunterhalt einerseits durch einen Studienkredit und andererseits durch meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Wenn ich es richtig verstehe, bin ich Teil der BG? Dabei teilen wir ja eigentlich Ausgaben wie Miete, Strom usw. 50/50 und jeder kann mit seinem Einkommen ansonsten wirtschaften, wie er möchte.
Nun habe ich ein Schreiben vom JC erhalten, das eine Eingliederungsvereinbarung von mir unterschrieben haben möchte. Ich bin aber doch in Arbeit, wenn auch nicht angestellt, sondern als Selbstständiger. Es reicht aber zum Leben.
Meine Tätigkeit - Doppelstudium, Selbstständigkeit sowie meine Einkommenssituation wurde von meiner Freundin schon mehrfach dem Amt gegenüber kommuniziert. Ich frage mich nun, ob ich den Schrieb ignorieren soll oder ob ich ihn ausfüllen muss, weil das JC sonst meiner Freundin die Leistungen kürzen würde?
Darüber hinaus möchte das JC mich auch noch telefonisch zu einem bestimmten Termin belästigen - entschuldigt bitte meine Ausdrucksweise, aber so kommt es mir vor. Ich hab wie gesagt aktuell Prüfungsphase im Studium, Arbeite die Woche drauf 14 Tage am Stück durch (Arbeit mit Kindern, den Unterricht muss ich mir selbst aus dem Ärmel schütteln) und was mir jetzt noch fehlt ist, dem JC meinen Lebenslauf telefonisch durchzugeben und mit denen darüber zu diskutieren, dass ich schlicht und einfach keine Zeit habe, noch mehr zu arbeiten.
Dazu muss ich anmerken, dass - Stand gestern - ihr eigentlicher Antrag auch noch nicht durch war.
Zumal es ja nur um den Anteil meiner Freundin an Miete usw. geht und auch nur um eine Zeit von 2-3 Monaten!
Titel-Korrektur