Rückzahlung Kinderbetreuungsgeld.

  • Guten Tag,

    Wir haben die Betreeungskosten unserer Tochter als sie unter 3 Jahre war vom Jugendamt bezahlt bekommen, da sie zur Tagesmutter ging.

    Die letzten 4 Monate ist es vom Jugendamt nicht bezahlt worden. (November 2019 bis Februar 2020). Es wurde dennoch von mir immer bezahlt, wir hatten aber dafür 4 Monate je 120 Euro weniger zur Verführung gehabt.

    Ich habe vor Weihnachten fristgerecht alle Unterlagen eingereicht, weil der Anspruch neu geprüft werden sollte. Ich hatte Zwischenzeitig Schulungen gemacht und im Januar einen 20 Std. Stelle gefunden, auch dies habe ich alles vor gelegt.

    Im Neujahr hieß es wegen Feiertagen/ Urlaub/ Personalmangel sei es noch nicht bearbeitet worden. Dann kam Corona und wir wurden komplet nach hinten verlegt, weil andere Anträge wichtiger waren als Rückzahlungen. So die Auskunft vom Jugendamt.

    Ich habe ab Mai und Juni mich dann wieder mit dem Jugendamt verständigt, ob Ansprüche auf Kinderbetreuungsgeld Bestand zu dem genannten Zeitraum.

    Jetzt im Juli wurden auch unser Anliegen dort bearbeitet. Die 4 Monate wurden überprüft und wir haben gestern die 480 Euro zurück bekommen. Ich habe natürlich sofort beim Amt angerufen und Bescheid gegeben und werde auch da entsprechende Nachweise einreichen sobald ich sie vorliegen habe.

    Meine Frage wäre, ob uns das Geld als Einkommen nun angerechnet wird, wo ich es doch in Grunde vorgelegt habe und uns gefehlt hat?

    Danke für die Hilfe.

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