ALG II - Ist das angesparte Kapital in einer Rürup-Rente komplett geschützt oder nur bis zu einer Grenze von 750,- € pro Lebensjahr?
Hallo,
Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich finde keine eindeutige Aussage vom Staat bzw. von der Regierung, wie viel Kapital in einer Rürup-Rente nicht als Vermögen angerechnet wird. Ihr schreibt unter:
Die Rürup Rente verhält sich anders als die Riester Rente, denn sie ist vor Hartz IV sicher. Sie kann erst im Rentenalter ausgezahlt werden. Somit ist das gesparte Kapital geschützt. Zudem zählt die Rürüp Rente bei Hartz IV nicht zum Vermögen.
Demnach ist also alles geschützt, egal wie viel Kapital angespart wurde, es wird nicht als Vermögen angerechnet. Bei Antrag auf ALG II muss kein Cent in der Ansparphase aus der Rürup-Rente verbraucht werden.
Hier habe ich eine andere Information gefunden:
Alles anzeigenFrage
"..... die Versicherer von Rürup-Renten (Basisrenten) werben damit, dass das angesparte Vermögen nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet wird, egal wieviel man für seine spätere Rente angespart hat.
Gleichzeitig gibt es aber Höchstgrenzen für die Altersversorgung, die beim Arbeitslosengeld 2 berücksichtigt werden.
Laut "Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen" heisst es:
"...... 3.) geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit die Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt......."
Ich bin 53 Jahre alt und habe 2015 eine zertifizierte Basisrente abgeschlossen. Gleichzeit bin ich noch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wieviel vom angesparten Kapital in der Rürup-Rente wird bei Antrag auf Arbeitslosengeld 2 nicht als Vermögen angerechnet?
A.) Das gesamte Vermögen im Rürup-Vertrag wird nicht anerechnet, egal wieviel angespart wurde. So wie die Aussagen der Versicherer.
B.) In meinem Fall, 53 Jahre x 750,- Euro = 39.750,- Euro. Das heisst, alles was über 39.750,- Euro angespart wurde, wird im Fall von Antrag auf Arbeitslosengeld 2 als Vermögen angerechnet. ....."
Antwort
"..... Sie sprechen ein großes Manko an:
Das Arbeitslosengeld II ist tatsächlich unzureichend abgestimmt mit der Altersvorsorge.
Leider ist die für Sie nachteilige Antwort richtig: Eine Rürup-Rente ist nicht komplett anrechnungsfrei, sondern nur bis zu 750 Euro pro Lebensjahr. Für Sie sind das die 39.750 Euro, die Sie ja schon ausgerechnet haben. ...."
Was ist nun richtig? Jeder hat andere Informationen.
Mit freundlichen Grüssen
Titel zu lang und Korrektur
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