Hallo, ich habe mich heute angemeldet und sofort eine Frage.
Es geht um Erstausstattung. Ein Kollege war einige Zeit in Haft und bezieht jetzt ALG1 ca 900 Euro. Zurzeit lebt er in Betreuten Wohnen hat aber eine Wohnung in Aussicht. Besteht Anspruch auf Erstausstattung da er weder Möbel noch sonst irgendetwas für eine Wohnung hat.