Aufstockung

  • Folgende Situation

    mein Sohn 26 Jahre alt,GDB 100%,Merkzeichen GL und RF und Pflegegrad,arbeitet Teilzeit und wohnt bei mir.Ihm wurde jetzt von verschiedenen Stellen gesagt das er aufgrund seines Verdienstes Aufstockung beantragen kann.

    Zumal jetzt bald Abrechnung mit Kurzarbeit kommt und er dann ja noch weniger verdient.

    Er verdient netto 711 Euro.

    Und Pflegegeld 316 Euro-Aber das darf wohl nicht angerechnet werden.

    Jetzt habe ich mir den Antrag angeschaut,meine Daten gehen die ja mehr oder weniger nichts an ?Also Verdienst usw?

    Ich bekomme keine Leistungen,gehe arbeiten und verdiene "genug"

    Mein Sohn gibt 200 Euro im Monat pauschal zu den Mietkosten dazu,diese sind warm 670 Euro.

    Dazu kommen Anteilig 25 Euro für Strom,im Monat zahle ich insgesamt 75 Euro Strom.

    Muss ich meinem Sohn für den Antrag eine Kopie des Mietvertrages geben?Bin ich dazu verpflichtet?Oder langt es wenn ich ihm eine Bescheinigung ausstelle das er im Monat Pauschal 200 Euro zu den Mietkosten und 25 Euro zu den Stromkosten dazu gibt?

    Wir haben keinen Mietvertrag oder Untermietvertag miteinander.

    Im Antrag wird gefragt seit wann er dort wohnt-Geben wir da seit Geburt an?

    Wie schaut es aus mit Kosten für

    GEZ?Befreit sind wir nicht auch nicht günstiger,da er nicht der Mieter ist-Wenn er einen eigenen Hausstand hat bekommt er GEZ wohl günstiger.

    Hausratversicherung

    Privatehaftpflichtversicherung-So lange er in meinem Haushalt wohnt ist er mitversichert.

    Er hat noch eine Krankenzusatzversicherung

    Mitgliedsbeitrag VDK

    Und Wertmarke 80 Euro im Jahr.

    Steht ihm da tatsächlich was zu?

    Vielen Dank!

  • Tatsächlich 200 Euro für Miete oder ist das Kostgeld? Denn dazu, wie es mit Kochen, Waschen etc. läuft, schreibst du nichts.

    Wahrscheinlich wird man bei euch die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II anwenden. Was auch irgendwie nahe liegt, denn die Situation ist ja wahrscheinlich nicht erst seit gestern so.

  • Nein kein Kostgeld.

    Er beteiligt sich mit 200 Euro an den Wohnkosten und 25 Euro am Strom.

    Wir leben eigentlich wie in einer WG zusammen.

    Wir wussten vorher leider nicht das es die möglichkeit gibt das ihm evtl.noch eine Aufstockung zu steht.

    Nun kam das bei einem Gespräch auf und uns wurde geraten einen Antrag zu stellen.

    Auch in der Hinsicht das er langsam einen eigenen Hausstand gründen möchte und dafür sein Lohn ja nicht ausreicht.

    Und beim anschauen des Antrages kommen nun zig Fragen auf.

    Wer hat schon einen Mietvertrag mit seinem Kind?Über sowas habe ich mir noch nie Gedanken gemacht.

  • Und er kocht, wäscht, kauft für sich allein ein? Er steht Sonntags von 11 bis 12 Uhr in der Küche und du von 12 bis 13 Uhr? Das klingt lebensfremd.

    Um zu verdeutlichen, worum es geht:

    432 Euro Regelsatz

    200 Euro Mietanteil

    = 632 Euro Bedarf

    711 Euro Lohn

    - 100 Euro Grundfreibetrag

    - ca. 160 Euro Freibetrag Erwerbstätigkeit (ich gehe von ca. 900 Euro brutto aus)

    = 451 Euro anrechenbares Einkommen

    = 181 Euro ca. ALG 2 wäre möglich.

    Aber wie gesagt: es kann Probleme geben, dass man euch abnimmt, dass die 200 Euro tatsächlich geforderte Miete ist und es kann sein, dass man vermutet, dass du ihn unterstützt.

  • Klar Unterstütze ich ihn bei dem ein oder anderen.Er hat einen Pflegegrad und benötigt nun mal Unterstützung in dem ein oder anderen Bereich.

    Das ist dann Grund um ihm Aufstockung zu verwehren?

    Im Prinzip könnte er ja mit 26 auch einen eigenen Hausstand gründen oder?

    Und warum würde hinterfragt werden oder nicht geglaubt werden das er sich an den Wohnkosten beteiligt?

    Was ist daran denn nicht zu glauben?Ich finde es ganz normal das er sich beteiligt ?

    ***********************

    Bitte sachlich bleiben und Erklärungen der Rechtslage

    zur Kenntnis nehmen

  • Es gibt hohe Anforderungen an Mietzinsforderungen unter Verwandten. Weil eben gesetzlich vermutet wird, dass Verwandte einander helfen. Und bedenke bitte: falls er gesundheitlich nicht in der Lage ist, mehr zu arbeiten und zu verdienen, dann bist du im als Verwandte 1. Grades nach bürgerlichem Recht sowieso zu Unterhalt verpflichtet, denn dann ist seine Erwerbsobliegenheitspflicht mit dem Teilzeitjob bereits erfüllt.

    Mal versucht, für ihn weiter Kindergeld zu bekommen? Lag die Behinderung vor dem 25.Lebenjahr vor? Dann dürfte er nämlich unter Umständen darauf Anspruch haben.

  • Danke für Deine Antwort !

    Er ist gesundheitlich in der Lage mehr zu arbeiten.Aufgrund seiner Behinderung ist es leider echt schwer was zu finden.Er war Bufdi dadurch kam er zu dem Job.Und das ist für ihn besser als Arbeitslos.Er hat mit der Stelle richtig Glück weil alles super toll dort sind.

    Ich glaube mit dem Unterhalt für Behinderte da müssen die Eltern ein Riesenverdienst haben.

    Aber greift bei meinem Sohn ja zum Glück nicht,da er ja auch Vollarbeiten könnte und auch schon hat.Liegt leider eher an der Behinderung und das sich viele Arbeitgeber lieber Freikaufen.

    Kindergeld wurde abgelehnt weil er über diesen Freibetrag liegen würde.

    Wir haben letzte Woche den vereinfachten ALG2 Antrag gestellt und heute Post erhalten.

    Folgendes wird noch verlangt

    Meldebescheinigung

    Schriftl.Mitteilung ob und wie der Vater ihn finanziell interstützt-Seit Abschluss Ausbildung 2015 nicht mehr,es besteht auch kein Kontakt und früher nur über Anwalt.

    Schreiben wir das dann einfach so?

    Dann fragen die auch nach Kindergeldbescheid-bekommt er ja nicht.-Langt es das zu schreiben oder braucht man was von der Kindergeldkasse?

    Dann wollen die Anlage EK von mir und meine Gehaltszettel-Bin ich dazu verpflichtet?Ich bekomme nicht von denen.Mein Sohn ist 26 und hat eine abgeschlossene Ausbildung,da ist man doch draussen oder?

    Dann Anlage VM von mir und meinem Sohn.Von meinem Sohn ok aber von mir?

    Dann wollen sie eine aktuelle Finanzübersicht vom Konto meines Sohnes-Kann man die Ausgänge schwärzen?

    Dann wollen sie nochmal schriftl.obwohl sie es schon haben

    ob 200 Euro pauschal 20 Euro Strom enthalten sind oder dazu kommen.Haben denen bereits geschrieben das er sich mit 200 Euro pauschal an Mietkosten und mit 20 Euro am Strom beteiligt.

    Dann wollen sie Mietvertag Mutter-Die Wohnung läuft auf meinen Nochehemann,sind noch nicht geschieden,haben eine Scheidungsfolgevereinbarung in der drinne steht das ich in der Wohnung bleibe,er ist hier nicht mehr gemeldet und wohnt hier auch nicht.Haben das so gemacht da bei neuem Mietvertrag mit mir die Miete so erhöht würde das ich sie mir nicht mehr leisten könnte.Müssen wir Kopie Mietvertrag einreichen und auch Kopie Scheidungsfolgevereinbarung?

    Wenn ja kann ich auf der Vereinbarung Sachen schwärzen die die nichts angehen?

    Vielen dank schon mal!

    Dafür das die ständig was von vereinfacht schreiben ist es ganz schön kompliziert.

    Da ist man ja echt kurz davor es einfach sein zu lassen.

    Danke!

  • Hallo sandmann,

    Ich kenn mich mit dem Thema echt kaum aus.Ich versuche mich igwie schlau zu machen.Und bin schon wieder kurz davor das Handtuch zu werfen.Frag mich was das mit vereinfachtem Antrag zu tun hat ;)

    Für mich ist es absolut ok das er sich in dieser Höhe an den Kosten beteiligt.Ab da wo er Einkommen hatte,hat er sich immer beteiligen müssen,je nachdem wie hoch das dann war.Selbst als Bufdi musste er was zu den Wohnkosten dazu geben.Aber von ihm die Hälfte zu nehmen hatte ich jetzt so noch nie aufm Schirm.

    Haushaltsgemeinschaft bedeutet das die Behörde meine Sachen nichts angehen?

    Ich bekomme nichts von denen sondern meinem Sohn wurde gesagt er soll prüfen lassen ob ihm etwas zusteht.Das kam jetzt durch die Kurzarbeit auf.Und da haben wir bemerkt das er evtl.schon seit Mai 2019 hätte was beantragen können.Wir wussten das nicht und sagt einem natürlich auch keiner.

    Das da beim Einkommen was Abgezogen wird usw davon hatten wir keine Ahnung.

    Als damals sein ALG1 abgelaufen ist hatte ich mich erkundigt ob ihm ALG2 zu steht.Da sagten die wenn müsste ich einen Antrag stellen da er unter 25 sei.Ich gehe arbeiten und komme klar.Ich hab dann keinen Antrag gestellt.

    Dann sollte ich noch Krankenkasse für ihn zahlen.Abgeschlossene Ausbildung keine Familienversicherung.

    Als ich fragte was mit dem Kindsvater ist wurde mir gesagt der ist draussen.Abgeschlossene Ausbildung somit raus.

    Und ich eben nicht da er unter 25 sei und bei mir wohnt.

    Habe es dann gelassen.

    Er konnte dann Bufdi machen,war Krankenversichert,gab Taschengeld und Kindergeld.

    Durch den Bufdi kam er auch an seine jetzige Stelle.

    Behinderung seit Geburt.Kindergeldkasse hat abgelehnt da er über dieser Freigrenze sei.

    Er hat Kindergeld bis 25 bekommen weil er Bufdi war.

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