ALG II Erstantrag - selbstständig - Kontoauszug - Betriebsausgaben und Fragen

  • Erstantrag HartzIV Juli 2020 - Leistung nur 565, weil absurder Geldzufluss auf mein Konto angerechnet wurde

    Hallo,

    mein erster Beitrag :) Leider bzw. natürlich, weil ich ebenfalls HartzIV Leistung beziehe und die Welt nicht verstehe.

    Ich bin selbständig und habe Mitte Juni HartzIV beantragt. Bei Antragstellung musste ich auch angeben, welche Gelder auf mein Konto gekommen sind. Im Juni waren es 4500 Euro, die auf mein Konto eingegangen sind durch eine Tätigkeit, die ich im Februar und März ausgeübt habe. Das Jobcenter hat nun folgendes gemacht. Die 4500 Euro wurden auf 6 Monate (Juni bis Dezember) aufgeteilt, macht rund 750 Euro pro Monat. Dann gibt es einen Freibetrag von 225 Euro der abgezogen werden kann. Somit habe ich laut Jobcenter ein "zu berücksichtigendes Gesamteinkommen" von monatlich 505 Euro monatlich. Entsprechend mindert sich der Gesamtbetrag von rund 1075 Euro monatlich um 505 Euro auf 570(!!!) Euro. Mir bleiben tatsächlich nur 570 Euro im Monat für alles zum Leben. Das reicht mal so eben für die Miete.

    Was mich so fassungslos macht, sind folgende Aspekte: von den 4500 Euro, die auf mein Konto gingen, sind rund 720 Euro Umsatzsteuer die ans Finanzamt abgeführt werden müssen. Dazu hatte ich für den Job einen nachweislichen Aufwand von 1090 Euro an Kosten für Hotel, Lagerfläche, Tankkosten usw. Also Gesamtkosten von rund 1800 Euro. Von den 4500 Euro bleiben nach Abzug von 1800 Euro nur 2700 Euro übrig, aber das interessiert das Jobcenter trotz mehrfachem Hinweis überhaupt nicht. Dort wird munter der Gesamtbetrag von 4500 Euro angerechnet. Und die hätte ich eigentlich auch schon im März erhalten sollen, aber die Firma, der ich die Rechnung gestellt habe, hat aufgrund der Corona Situation die Rechnung erst im Juni gezahlt. Zwischenzeitlich hatte keinen einzigen Auftrag und kein Geld verdienen können, weil alles ausfiel. Ich habe mir zur Überbrückung Geld von meinem Bruder geliehen, auch für diesen Zahlungseingang musste ich schriftlich Stellung beziehen. Weitere Kosten wie Versicherung, Steuerberater, Handykosten usw. werden überhaupt nicht berücksichtigt.

    Das macht mich alles so fassungslos. Das raubt mir meine komplette Existenz, meine Selbständigkeit kann ich dadurch auch nicht aufrecht erhalten. Das erste Mal in meinem Leben beantrage ich staatliche Gelder. Hätte nie gedacht, dass so etwas in Deutschland möglich wäre. Natürlich habe ich mehrfach mit dem Jobcenter telefoniert, und alle 3 Mitarbeiter haben mir bestätigt, dass kein Fehler gemacht wurde.

    Nun meine Fragen: kann ich was machen? Lohnt es sich bzw. gibt es ähnliche Fälle wie meine, die schon bearbeitet wurden? Würde mich über kompetente Infos sehr freuen. Und sorry für diesen ersten langen Text. Wobei der noch kurz ausfiel, wenn ich meine Gemütslage noch ausführlicher umschrieben hätte :)

    Lieben Gruß

    Maria

    Titel-Korrektur

  • Im SGB II kommt es immer auf Zufluss und Fälligkeit an. Wenn die Fälligkeit deiner Ausgaben außerhalb des jetzigen Bewilligungsabschnittes lagen, kannst du sie nicht im Zusammenhang mit dem Einkommen geltend machen. Du kannst von dem Einkommen nur die Betriebsausgaben absetzen lassen, die jetzt anfallen.

    Das solltest du dann alles mit der abschließenden EKS überrechnen lassen.

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