Guthaben Nebenkostenabrechnung - Leistungen zurück zahlen

  • Hallo,

    ich beziehe ALG. 2 . Mit meine Tochter zusammen habe ich eine Wohnung (Miete) durch das Jobcenter Recklinghausen bewilligt bekommen.

    Meine Tochter ist dann ausgezogen. Die Wohnungsgröße war für eine alleinstehende Person noch in Ordnung,

    lediglich die KdU war zu hoch , In meinem Fall die Kaltmiete.

    Meine Berechnung vom Jobcenter:

    Grundmiete 322,50 € tatsächliche Heizkosten 50,00€

    Nebenkosten 110,00 €

    =tatsächliche Aufwendungen 432,50€

    Unangemessenheit -50,50€ anerkannte Heizkosten 50,00€

    Summe der anerkannten Bedarfe für Unterkunft und Heizung 432€

    Somit habe ich von meinen Regelsatz 50,50€ selbst „ finanziert“.

    Für das Jahr 2018 hat sich dann bei meiner Nebenkostenabrechnung ein Guthaben von 167,74€ aufgebaut.

    Dieses Möchte das Jobcenter für sich beanspruchen und erstattet haben , da ich vermögen bzw. einen Verdienst mit dem Guthaben hatte ?

    Ist das so rechtens ?


    Beste Grüße

  • Nein. Wenn du aus dem Regelsatz zur Miete zuzahlen musstest, dann ist das Guthaben bis zur Höhe deiner eigenen Zuzahlung aus dem Regelsatz dein Guthaben und darf nicht angerechnet werden, § 22 Abs. 3 SGB II.

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