Hallo ihr Lieben! :cool:
Habe mich für ALG 2 angemeldet Ende März diesen Jahres, da ich mich im Januar 2020 als DJ selbständig gemacht habe und zwecks Corona Aufträge einbrachen.
Das wurde auch bewilligt, bis September 2020 - alles wahrheitsgemäß und sauber ausgefüllt.
Nun habe ich einen Brief vom JC bekommen, zwecks einer Weiterbewilligung. So wie es aussieht, benötige ich die ALG 2 Weiterzahlung nach September 2020 noch weiter...
Okay, diese nun auch wahrheitsgemäß ausgefüllt und ans JC zugesandt.
Nun: Ich sollte der letzten drei Monate Kontoauszüge einreichen, zwecks Einnahmeneinsicht. Dies auch gemacht und in den Unterlagen (WBA) einen Wettgewinn von 1.240€ vom 20. Juli erwähnt.
Ich dachte mir: Oh, jetzt findet bestimmt eine Rückzahlung für Juli nachträglich statt und die nächsten 2-3 Monate werden gestrichen bzw., angerechnet oder die Weiterbewilligung nicht gestattet, aber siehe da, heute kam Post: die weitere vorläufige Bewilligung ist stattgegeben, dass ich also weiterhin monatlich von Oktober 2020 - März 2021 ALG 2 erhalte mit 432€.
Die Frage: Muss ich mir jetzt dennoch Sorgen machen, dass nachträglich Rückzahlungen erfolgen werden oder etwas nachträglich angerechnet wird?
Habe ja Kontoauszüge geliefert und den Wettgewinn ehrlich erwähnt, also hatten sie ja Einsicht in die finanzielle Situation und hätten Forderungen beantragen können, sowie eine Ablehnung der Weiterbewilligung - ist ja, wie bereits erwähnt, aber nicht geschehen. Mit einem blauen Auge vielleicht davon gekommen?! :blackeye
Grübel grübel...
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
EDIT: Es besteht abgesehen davon, falls es erwähnt werden sollte hier, kein hohes Vermögen bzw., irgendein Vermögen von dem ich Leben könnte für einen Monat.
Liebe Grüße,
Dennis