ALG II - Teizeitjob - Einkommen Anrechnung und Fragen

  • Hallo, ich kann eventuell ab Anfang November mit einem Teilzeitjob anfangen.

    Die Stundenzahl beträgt 20-25h / Woche und der Stundenlohn wären 9,35€.

    Das wären bei 20h -> 810€ Brutto, 25h -> 1012€ Brutto.

    Ich würde gerne nun wissen ob ich dann noch weiterhin ALG2 erhalte oder nicht und falls ja wie viel ich davon behalten darf und ob sich das überhaupt finanziell lohnt?

    Vielen Dank im voraus.

  • Wenn du einer Erwerbstätigkeit nachgehst, darfst du alles "behalten", du bekommst nur entsprechend weniger Leistungen ausgezahlt. Der nicht anzurechnende Freibetrag ergibt sich gemäß §11b SGB II und errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen. Diesen Freibetrag ziehst du dann vom Netto ab. Was dann übrig bleibt, rechnet das JC als Einkommen an.

    Der Grundfreibetrag beträgt 100,00 EUR, der ist in beiden Beispielen gleich.

    (3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich


    1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und

    2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.

    Wenn du alleine wohnst, kannst du dir bei deiner Kommune ausrechnen lassen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und du mit diesem Bezug nicht mehr hilfebedürftig nach dem SGB II wärst.

    Zum einen ist das eine vorrangige Leistung und muss eh überprüft und ggf in Anspruch genommen werden, zum anderen wärest du dann vom Jobcenter weg.

    Korrektur der Beispielrechnung!

  • Dann würde ich ja bei 1012€ wegen den 12€ zu viel nur 10% erhalten, dann wäre es ja sinnvoller dem Arbeitgeber zu sagen dass er mir immer nur jeden monat 1000€ geben soll, oder habe ich da ein Denkfehler weil ich dann über 10% verschenke?

  • Du hast einen Denkfehler. Es geht nur um die Berechnung des Freibetrages. Je höher dein Brutto, desto höher dein Freibetrag. Am besten ist es übrigens, soviel zu verdienen, dass man gar kein ALG 2 benötigt. Das soll nämlich eigentlich der Normalfall sein. Wer für 2000 Euro als technischer Zeichner arbeitet und mit seinen 1300 Euro dann knapp über die Runden kommt, fragt doch auch nicht, ob er was verschenkt, oder?

  • Also bei 1012€ würde ich dann erhalten 100€ Freibetrag + (10% von 912€ = 91,20€) = 191,20€ Netto vom Amt + 1012€ Brutto vom Gehalt = 1203,20€ Brutto/Netto?

    Oder sind es doch 20% weil die 100€ Freibetrag ja abgezogen werden?

  • 100 Euro Grundfreibetrag. Dann 20% von 900 Euro = 180 Euro und 10% von 12 Euro, also 1,20 Euro. Dein FB wäre also 281,20 Euro. Wenn du bei 1012 Euro brutto z. B. 780 Euro netto raus hast, rechnet das JC nur 498,80 Euro als Einkommen an.

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