ALG II - Umziehen - Bedarfsgemeinschaft - Kosten der Unterkunft - PKW Nutzungund Fragen

  • Hallo,

    momentan wohne ich noch alleine in einer Wohnung. Leider macht der Vermieter überhaupt nichts. Fenster undicht, Wasserschaden, diverse Steckdosen funktionieren nicht etc etc.

    Nun möchte ich umziehen, entweder in eine WG und oder aber als Untermieter. Damit die nächste Wohnung nicht wieder den gleichen Standard aufweist.

    Welche Erfahrungen habt ihr als Untermieter gemacht? Auf was sollte ich aufpassen, das es dann tatsächlich am Ende keine Probleme seitens dem JB geben wird? Gilt bei qm- Anzahl dann nur mein angemietetes Zimmer? Wenn die Wohnung also 100 qm betragen würde und ich davon ein 22qm Zimmer mit Bad und Küchennutzung mieten würde, wäre das ok?

    Weil ich leider komplett verwirrt bin, jeder JB- Mitarbeiter was anderes sagt und am Ende zu einer Seite gelangt bin, indem die tatsächlichen Preise drin stehen, die jeweils im Umkreis übernommen werden, würde ich gerne wissen- ob ich die Kosten richtig verstanden habe und welche damit explizit gemeint sind. Das wäre eine große Hilfe.

    1 Person, 50 qm (abgerundete Preise):

    Nettokalt: 346 Euro

    kalte BK: 46 Euro

    Bruttokalt: 393 Euro

    Heizkosten: 44 Euro

    Bruttowarm: 437 Euro

    Nettokalt wäre die reine Wohnungnutzung? Also das Zimmer dürfte nicht mehr als 346 Euro kosten? Die Nebenkosten dürfen nur 46 Euro kosten ( Abwasser, Müll, Hausmeister etc. )?

    Und die Heizkosten würden auch nicht mehr als 44 Euro betragen? Hab ich das richtig verstanden? Wäre dies korrekt, dürfte das JB den Antrag nicht ablehnen, wenn ich die einzelnen Kosten nicht übersteige?


    Ich würde gerne noch mal explizit wissen, worauf ich achten muss, wenn ich mit einem Bekannten zusammenziehen möchte.

    Am liebsten würde ich alleine umziehen wollen, finde aber leider keine Wohnungen in der Nähe und oder werde nicht gewollt. ( Hartz4- Bezieher)

    Oder aber auch, sind die Wohnungen wie meine jetzige leider sehr runter gekommen und der Vermieter geht seinen Pflichten nicht nach.

    Ich möchte einfach einen besseren Standard, bei dem es nicht von den Decken regnet oder ich monatlich fast 80 Euro Strom bezahle.

    Warum Untermiete?

    Dadurch würde ich keine Kaution bezahlen, das JB könnte die Miete eben an meinen Bekannten ausbezahlen ( hab ich nun auch schon so bei der jetzigen Wohnung)

    und ich hätte keine Angst, wenn etwas schief läuft- das ich jemanden in der Wohnung habe, denn ich nicht kenne. Nun wenigstens kenne ich die Person und vertraue ihr. ( was mir wirklich wichtig ist)

    Wir werden natürlich beide getrennte Zimmer haben, unsere eigenen Lebensmittel, das Geld kann das JB sofort meinem Bekannten ausbezahlen, wir hätten natürlich auch einen Untermietvertrag und etwaige Kosten aufgeführt, Kontoauszüge von mir können kontrolliert werden.

    Worauf kann ich noch achten, das am Ende keine Bedarfsgemeinschaft unterstellt werden kann? Brauchen wir zwei Kühlschränke? Zwei Waschmaschinen?

    Geplant ist das zusammenziehen auf unbestimmte Zeit. Also nicht nur ein Jahr.


    Vielen lieben Dank für jeden Ratschlag und für jede Hilfe!

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  • Hast du deine Bemühungen dokumentiert, dass du den Vermieter mehrfach aufgefordert hast, die Mängel zu beseitigen?

    Nur wenn das Jobcenter denn Umzug als notwendig erachtet und ihm zustimmt, zahlt es die KDU bis maximal zur Angemessenheitsgrenze. Ziehst du ohne Zustimmung um, werden maximal die aktuellen KDU weiter übernommen und auch keine umzugsbedingten Kosten (Umzug selbst, Kaution, etc.) übernommen. (§ 22 SGB II)

    Wenn du ein konkretes Angebot hast, erst beim Jobcenter vorsprechen und genehmigen lassen.

  • Ja, die Mängel die geäußert wurden und nichts passiert ist, wurden dokumentiert.

    Ebenfalls hat mir mein Anwalt noch etwaige Mängel aufgelistet. Z.b. zahle ich den Flur und Kellerstrom auf meine Kosten etc.

    Wäre lieb, wenn mir jemand meine Fragen oben beantworten könnte.

    Danke!

  • Hallo,

    ich habe eine schöne ruhige Wohnung gefunden. Diese werden von einem Kumpel und mir bewohnt sein. ( wenn alles klappt)

    Da ich sehr ländlich wohne, gibt es kaum bezahlbare Wohnungen bzw. überhaupt Wohnungen.

    Angenommen wir würden uns für diese Wohnung entscheiden und diese wird seitens JB gestattet. Wäre die Wohnung, mehr oder weniger zentral- zentraler als andere umliegende Orte.

    Ich könnte mit dem Bus zu Terminen und Gesprächen fahren, diese wären allerdings nur seitens Fernverkehr bis ca. 14 Uhr machbar.

    Könnte ich das Auto meines Mitbewohners ab und zu leihen um in das nächste Dorf zu fahren, um von da aus den Fernverkehr zu benutzen?

    Diese Fahrzeit wäre ca. 3 Minuten.

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar :)

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