Hallo, ich habe nach monatelangen Hin und Her nun endlich ein Bildungsgutschein erhalten, bei dem ich freie Wahl für einen Maßnahmeträger einer Qualifizierung habe, die zu einem Sozialversicherungspflichten Verhältnis führt.
Anbei erhielt ich ein Formular für die Fahrtkosten.
Die Fahrt zum von mir ausgewähltem Maßnahmeträger beträgt 30km pro Strecke.
Die Qualifizierung dauert 11 Monate.
Meine Frage ist, wie wird es gehandhabt, wenn ich die Fahrstrecke mit dem Pkw zurücklege? Das ergäbe 300 km pro Woche für Hin und Rückfahrten.
Werden die Kosten auf die Preisklasse für öffentliche Verkehrsmittel (Preisstufe B) zurückgestuft?
Gibt es da eine Grenze an Fahrtkosten bei einer Qualifizierungsmaßnahme (Vollzeit - 11 Monate)?