Hallo. Mein Sohn, 23, wohnt bei mir zusammen in meiner Wohnung. Bisher war er in der Bedarfsgemeinschaft, zu welcher auch noch mein 17-jähriger Sohn, Schüler, gehört.
Nun hat er am 01.08. eine Ausbildung begonnen und verdient ca. 900,00 € netto. Gehört er immer noch zur Bedarfsgemeinschaft, weil er ja in meiner Wohnung noch wohnt, oder scheidet er aus weil er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Und wenn er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft zählt, welche Auswirkungen hätte dies auf meinen bzw. den Bedarf meines anderen Sohnes, insbesondere bezgl. des Wohngeldes? Wird mir dieses dann evtl. zu einem Drittel gekürzt, welches mein Sohn dann selber zahlen müsste?
Ich hoffe die Fragestellung ist klar und ich bedanke mich schon einmal für die Antworten.