Hallöchen,
Mutter und Sohn(ü25) wohnen in einer Wohnung beide haben eigenständige Bedarfsgemeinschaften.
Wie ist das mit der KdU nun zu Regeln?
Sind beide 1 Person ? oder muss man sich an die 2 Personen Kosten halten?
Beispiel: 1 Person Haushalt darf 308€ Miete , 2 Personen 540
Würde das jeweils als 1 Person zählen könnte man ja bis maximal 616€ Miete gehen bei 2 Personen halt nur bis 540€.
Gibt es dazu Lese Material das irgendwie den Umstand klarstellt?