Darf Jobcenter meine Berufswahl beim Weg aus der Arbeitslosigkeit vorschreiben?

  • Hallo liebes Forum,

    Ich bin leider ins Hartz 4 Verhältnis gerutscht und habe im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht nach Alternativen gesucht. Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung im öffentlichen Dienst mit der ich mich auch in diesem Bereich bewerben erneut bewerben könnte. In meiner Stadt gab es aber in den betreffenden Bereichen aber keine passenden Stellen. Das war auch langfristig abzusehen, dass sich das in diesem Bereich leider nicht besser wird. Wenn dann nur in fremden weiter entfernten Städten.

    Ich hab also nach Alternativen überlegt und aufgrund meiner Vorbildung hat sich die freiberufliche Tätigkeit des Berufsbetreuers angeboten. Dank meiner Ausbildung im öffentlichen Dienst besitze ich zu wertvolle für die Tätigkeit des Berufsbetreuers verwertbare Kenntnisse. Ich hatte in meiner Region ein Eignungsgespräch und das verlief sehr positiv. Ich habe sogar die Direktzusage erhalten. Sie haben mich gefragt wann ich anfangen könnte und sind froh, dass ich mich mit meiner Vorbildung gemeldet habe, weil die Region vor zu vermittelnden Betreuten "absäuft".

    Das ganze ist eine freiberufliche Tätigkeit. Man bekommt pro Betreuter Person eine Pauschale. Wenn man in diesen Beruf einsteigt muss man für die ersten 3,4,5 Monate Geld für den Bürobetrieb vorstrecken, da man erst vierteljährlich mit dem Gericht abrechnen kann und dann rückwirkend die monatlichen Pauschalen ausbezahlt bekommt. Hat man dann erstmal einen Stamm von mindestens 10 Betreuungen aufgebaut (das würde in meiner Region SEHR schnell gehen. Wir reden hier von einem Zeitraum von maximal 4 Monaten) kann man schon so viel verdienen, dass ich meine sehr geringen Fixkosten (günstige Wohnung) plus Bürokosten decken könnte. Das ganze habe ich bereits mit meinem vorhandenen Schonvermögen und einem weiteren Berufsbetreuer der mir alles gezeigt hat durckalkuliert.

    MIT weiterem Bezug vom Jobcenter könnte ich mein Betreuungsbüro für 7-8 Monate aufrecht erhalten.

    OHNE Bezug vom Jobcenter könnte ich mit meinem Schonvermögen meine privaten und beruflichen Kosten für 3-4 Monate aufrecht erhalten.

    Das Geld vom Gericht kommt wie gesagt erst frühestens nach 3,4 maximal 5 Monaten rein.


    Jetzt die große Frage aus der Praxis? Kann das Jobcenter einfach sagen, dass sie mir sofort alle Leistungen streichen, wenn ich aus meinem Wunsch heraus diese vielversprechende Berufsalternative in Angriff nehme? Obwohl ich theoretisch mich woanders mit meiner Ausbildung bewerben könnte? Immerhin erhalte ich erst nach 3 Monaten rückwirkend mein Geld. Ich glaube, dass das JC, dass im Rahmen des Zuflussprinzips nicht so schön finden wird. Andererseits hätte das Jobcenter aufgrund des riesen Bedarfs an Betreuungen die "Garantie", dass ich spätestens nach ein paar Monaten das JC nicht mehr zum Lebensunterhalt benötigen werde. Ob ich mich also nun auf Stellen bewerben soll die es nicht gibt oder etwas Neues in Angriff nehme? Da ist das Neue doch vielversprechender? Zudem hat sich herausgestellt, dass dieser Beruf nochmal deutlich besser zu meinen Stärken passt und im Sozialen Bereich natürlich großer Mangel herrscht in allen Bereichen.

    Andererseits gibt es auch Förderungen die man beantragen kann, auch aus dem ALG II Verhältnis. Also das sagt mir doch eigentlich , dass Existenzgründer sogar eigentlich richtig gefördert werden wenn die Voraussetzungen stimmen?

    Hat da schonmal jemand Erfahrungen aus der Praxis sammeln können? Wie verhalten sich Jobcenter wenn ihre "Kunden" (so heißen wir ja dort) alternative Wege einschlagen möchten aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen. Ich für meinen Teil sehe, dass so, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nachkomme und es sehr schade finden würde "Steine in den Weg gelegt" zu bekommen. Wie sind da eure Erfahrungen? Gibt es hier welche die in der gleichen Situation waren und aus der Arbeitslosigkeit gegründet haben? Und ganz wichtig: Gibt es ggf. Rechtsgrundlagen auf die ich mich berufen kann, falls sich das JC quer stellt? Ein Recht auf freie Berufswahl zum Beispiel?

  • Das Zuflussprinzip spielt bei Selbstständigkeit keine Rolle, da das Einkommen dann generell auf den Bewilligungsabschnitt verteilt angerechnet wird.

    Ansonsten sprich das mit dem zuständigen Vermittler durch. Ob dir trotzdem noch weiter Vermittlungsvorschläge unterbreitet werden oder nicht, das bestimmt er.

    Die Frage nach Rechtsgrundlagen und Co. verstehe ich nicht. Ich denke, du hast durch die Ausbildung im ÖD wertvolle Kenntnisse? Welche sollen das denn sein, wenn du den Wertungswiderspruch zwischen der freien Berufswahl nach dem GG und der Pflicht zur Aufnahme jeglicher zumutbarer Tätigkeit nach dem SGB II nicht verifizieren kannst?!

    Du wirst als Betreuer noch viel mehr Rechtsgrundlagen als nur das SGB II kennen müssen. Wenn du jetzt bereits am SGB II scheiterst, dann solltest du die Berufswahl nochmal überdenken. Und mach dich auch mal mit der Haftung vertraut. Denn du haftest, wenn du in Anträgen etc. fehlerhafte Angaben machst, auch, wenn das auf Unwissenheit beruht.

    Dein Text ist übrigens durch die vielen Wiederholungen wie "bewerben erneut bewerben" oder "aber in den betreffenden Bereichen aber" echt schwer zu lesen. Vielleicht liest du demnächst erst noch mal, was du geschrieben hast, bevor du es absendest.

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