Hallo Zusammen,
einige kennen es ja sicherlich..
Bei einer neuen Arbeitsaufnahme ist ja oftmals eine Leistungsrückzahlung gefordert. ( ALG2 & Lohn erhalten. )
Meine letzte ALG2 Zahlung für August erfolgte ende Juli
Mein erstes Gehalt bekam ich leider am 29.08. (Beschäftigungsbeginn 1.08.)
Ich erhielt auch einen Äußerungsbogen, welchen ich noch beantworten müsste.
Doch leider ist dies einer Schwierige Situation vom Finanziellen Aspekt, denn mein Bankkonto ist überzogen und somit ist dieses Geld auch eigentlich aufgebraucht worden.
Ich möchte ungern deswegen extra einen Darlehen bei dem Jobcenter abschließen.
Das da jetzt der sogenannte Zuflussprinzip greift ist mir bewusst.
Dennoch habe ich in dem Beitrag über dieses Thema folgenden Absatz gesehen und frage nun euch ob ich zurückzahlen muss oder nicht !?
Ich würde mich über eine Aufklärung sehr freuen. Einen Paragraphen für diesen Absatz konnte ich leider nicht finden.
LG