Fünf Tage nach Arbeitsaufnahme gekündigt - neuer Antrag

  • Guten Tag,


    ich war mehrere Monate Arbeitssuchend und bekam ALG I und zusätzlich ALG II. Ende August bekam ich kurzfristig eine Jobzusage, wurde jedoch betriebsbedingt fristlos gekündigt (nix schlimmes, die Firma hat sich verkalkuliert und konnte keinen Mitarbeiter mehr gebrauchen).

    Jedenfalls habe ich das der Agentur für Arbeit mitgeteilt. Diese hat mich dann zunächst abgemeldet und sofort wieder angemeldet. Der Sachbearbeiter am Telefon war zwar sehr freundlich, konnte mir aber nicht genau sagen ob ich das dem Jobcenter melden muss.

    Nun zu meiner Frage: muss ich einen neuen Antrag auf ALG II stellen oder genügt meine Lohnabrechnung (100 Euro) und die Info über das kurze Beschäftigungsverhältnis? Damit die Leistungen weiter gezahlt werden meine ich natürlich.

    Leider ist die telefonische Kundenbetreuung von meinem Jobcenter nicht erreichbar.

  • Da du noch im Leistungsbezug bist, reicht es, wenn du es meldest und alle nötigen Unterlagen abgibst.

    Die Kündigung hätte jedoch nicht fristlos erfolgen dürfen, wenn es nicht dein Verschulden war. Stell dich auf Probleme (Sperrzeit, Sanktion) ein. Und ggf. auf Bußgeld, da du die Arbeit nicht sofort gemeldet hast.

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