Antragsbeiblatt zur Angabe einer Begründung für den Antrag

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei den Antrag auf ALG II zu stellen.

    Mit bei dem Antragsformularen war ein Ergänzungsblatt zum Antrag auf ALGII / Sozialgeld welches nur bei Erst-Anträgen auszufüllen ist und den Antrag begründen soll...

    Ist solch ein Ergänzungsblatt rechtmäßig, wenn man bedenkt dass man sich ohnehin total offenbart und aus den Unterlagen allein schon die Bedürftigkeit ersichtlich ist? :confused:

    Das Beiblatt endet mit Vermerk der antragsannehmenden Stelle mit den beiden Auswahlmöglichkeiten Die oben gemachten Angaben sind plausibel und Die Angaben sind nicht plausibel (die weitere Vorgehensweise ist mit der Teamleitung abzustimmen.

    Viele Grüße

    KbaTroVie

  • Das kann dir niemand sagen, notfalls müsstest du es gerichtlich klären lassen, wenn es deswegen eine Versagung gab.

    Dieser Erklärungsbogen dürfte zumindest in den Fällen notwendig sein, in denen sich die Frage stellt, wie in den Wochen/Monaten/Jahren vor Antragstellung der Lebensunterhalt bestritten wurde, obwohl es kein oder kaum Einkommen gab.

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