Guten Tag!
Meine Frau und ich beziehen derzeit ALG-II und haben im Frühjahr beide getrennt ein Gewerbe angemeldet. Sonst ist darüber hinaus aber noch nichts veranlasst worden, als keine aktive Geschäftstätigkeit, keine Laden, kein Website, kein gar nichts, nur die Anmeldungen.
Ist damit dann schon eine komplette Unternehmensgründung vollzogen und somit der Anspruch auf Einstiegsgeld-Förderung verwirkt?
Danke vorab für Antworten!