Erstattung der Kosten für die Fahrt zum Antritt einer Beschäftigung

  • Hallo,

    ich habe ein kleines Problem und konnte diesbezüglich nichts genaueres im Internet finden. Ich habe seit September 2020 wieder eine Beschäftigung und bin raus aus dem ALG2.

    Ich habe Leistungen nach § 16 SGB II i.V.m. § 44 SGB III beantragt und mir wurden einmalig neben einem Zuschuß für Bekleidung und Friseur auch noch die Kosten für die Fahrt im ersten Monat erstattet. Darüber habe ich mich sehr gefreut da die Ausgaben Im August und der ersten Woche im September doch deutlich höher waren als ich sie mir hätte mit meinem bisherigen Geld wirklich leisten können.

    Mein Problem sind aber die Fahrtkosten. Mir wurde für September ein Monatsticket für öffentliche Verkehrsmittel erstattet (Geld bereits erhalten, muss aber Ticket kaufen und vorzeigen). Da ich aber zu der Arbeitsstelle mit dem Fahrrad unterwegs bin (hin und zurück knapp 42km/Tag), wäre mir eine Kilometerpauschale lieber. Nur wenn schlechtes Wetter ist benutze ich Bus/Bahn und das ist in diesem Monat eher die Ausnahme. In meinen Augen wäre eine Anschaffung einer Monatskarte absolute Geldverschwendung. Ich benötige jeden Euro für mein Fahrrad. Musste in den letzten Wochen viel dran machen und erneuern.

    Wieso kann ich in diesem Fall keine Kilometerpauschale erhalten (z.B. 0,20€/km, das wären im Monat die gleichen Kosten wie die Monatskarte)? Ich werde dieses Ticket nicht kaufen und so wie es aussieht das Geld zurück überweisen müssen, oder gibt es hier doch noch eine bessere Lösung für mich?

    Und wieso muss ich das Ticket überhaupt vorzeigen? Würde ich mit einem PKW zur Arbeit fahren, müsste ich ja auch nichts vorzeigen.

    Danke im Voraus,

    Fahrradkurier

  • Zur Bestimmung der Fahrtkostenerstattung wird im Normalfall auf das Bundesreisekostengesetz zurück gegriffen. Danach gibt es für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges eine Wegstreckenentschädigung. Ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug. Für ein Fahrrad sieht die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz 5 Euro im Monat vor.

    Das wird also nichts, was du dir da wünschst.

  • @Tamar mag sein das es so ist. Finde es aber dumm. Ich kann mit einem PKW nicht nachweisen das ich wirklich damit zur Arbeit gefahren bin. Bus/Bahn muss ich aber nachweisen? Warum? Hätte ich gesagt das ich mit dem Auto fahre, aber in Wirklichkeit mit meinem Fahrrad hin- und zurückdüse, wäre alles in Ordnung gewesen? Das kann doch nicht sein? Gesetze und Paragraphen sollten doch auch irgendwo Sinn machen finde ich.

    Ich bin sportlich, umweltbewusst und opfere mehr Zeit, werde dafür aber im Grunde "bestraft".

    Das Geld wandert auch nicht ins Ausland sondern zum nächsten Fahradhändler meines Vertrauens.

    Und wer meint das ein Fahrrad nichts kostet, der ist auch noch nie 8000km und mehr im Jahr gefahren.

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