Hallo alle zusammen.
Auch wenn ich es in der sufu schon gefunden habe muss ich dich fragen. Unsere Tochter (16) hat im August eine Ausbildung angefangen. Wir bekamen einen geänderten Leistungsbescheid. Sie verdient 870,- Brutto. In dem LB wurden die 870,- angerechnet als Einnahmen. Unser LB wurde von etwa 1700,- auf etwa 1300,- gesenkt. Wir waren dann beim Caritas wo uns ein Schreiben fertig gemacht wurde mit dem ich Widerspruch eingelegt habe. Laut Gesetz darf das Ausbildungsgeld nicht angerechnet werden. "Kinder haften nicht für die Eltern" wenn das Kind ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, was sie ja könnte, fällt sie aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Trotzdem waren wir noch beim Anwalt. Dieser sagt "doch alles richtig, der LB stimmt" Einzige Möglichkeit wäre wenn die Tochter auszieht. Dann bekämen wir ca 1600,- Ich bin etwas verwirrt und verzweifelt. Was ist nun richtig?
PS
Wollen natürlich nicht das die Tochter ausziehst.