Anrechnung Ausbildungsvergütung

  • Hallo alle zusammen.

    Auch wenn ich es in der sufu schon gefunden habe muss ich dich fragen. Unsere Tochter (16) hat im August eine Ausbildung angefangen. Wir bekamen einen geänderten Leistungsbescheid. Sie verdient 870,- Brutto. In dem LB wurden die 870,- angerechnet als Einnahmen. Unser LB wurde von etwa 1700,- auf etwa 1300,- gesenkt. Wir waren dann beim Caritas wo uns ein Schreiben fertig gemacht wurde mit dem ich Widerspruch eingelegt habe. Laut Gesetz darf das Ausbildungsgeld nicht angerechnet werden. "Kinder haften nicht für die Eltern" wenn das Kind ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, was sie ja könnte, fällt sie aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Trotzdem waren wir noch beim Anwalt. Dieser sagt "doch alles richtig, der LB stimmt" Einzige Möglichkeit wäre wenn die Tochter auszieht. Dann bekämen wir ca 1600,- Ich bin etwas verwirrt und verzweifelt. Was ist nun richtig?


    PS

    Wollen natürlich nicht das die Tochter ausziehst.

  • Das Kind hat doch bis jetzt auch ALG2 bekommen, was in den 1700 Euro enthalten war. Und das fällt jetzt weg oder mindert sich. Also 328 Euro Regelsatz und ihr Mietanteil, bestimmt auch nochmal 100 bis 200 Euro, oder? Das kommt dann schon hin mit 400 Euro weniger, meinst du nicht? Dass ihr nicht einfach weiter ALG2 in gleicher Höhe bekommen könnt, wenn die Tochter jetzt eigenes Einkommen in nicht unerheblicher Höhe hat, ist doch logisch? Ihr müsst jetzt mit ihr abstimmen, wieviel Kostgeld sie abgibt, damit die Differenz gedeckt ist. Der Rest ihres Lohns ist dann für sie persönlich.

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