ALG II Antrag - Umzug und Fragen

  • Hallo,

    ich hoffe es kann mir einer helfen, ich habe leider keinen ähnlichen Fall gefunden.

    Meine Freundin und ich (beide über 25) haben am zweiten September Hartz 4 beantragt. Wir sind beide bei unseren Eltern gemeldet, ich in NRW. Bei ihr hat alles geklappt, bei mir hat der Sachbearbeiter gesagt, ich stelle mit meinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft laut Vorschrift § 9 Absatz 5 SGB II. Mein Vater ist Maschinenbauing. in der Chemie Industrie und verdient dementsprechend gut.

    Nun wollten wir eigentlich ab dem 01.10 nach Y (in BaWü) ziehen. Ich habe auch schon ab dem 01.10 ein Zimmer in der Wohnung X (WG) in Y. Um noch den vereinfachten Antrag mitzunehmen und nicht während der Hartz 4 Zeit umzuziehen, habe ich folgendes gemacht. Ich wohne seit den 06.09 als Untermieter in dem Zimmer der Hauptmieterin, welche am 30.09 auszieht. Und habe mich direkt am 07.09 in Y gemeldet.

    So nun ist mein Plan nochmal Hartz 4 in Y zu beantragen. Ist es schlau, den Antrag, den ich in NRW gestellt habe, zurückzuziehen oder lass ich den einfach auslaufen und stelle einfach einen zweiten?

    Liebe Grüße und vielen Dank schonmal!

    Titel-Korrektur

  • Kommt darauf an, wenn der 1. Antrag vor dem 01.10. beschieden wird, dann bist du ALG II Empfänger, mit allen Rechten und Pflichten. Dann muss Du dort den Umzug anzeigen und in BaWü.

    Wenn du den Antrag zurück nimmst, kann Du einfach einen Neuen stellen.

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