Hallo, es geht um den Freibetrag in Höhe von 100,00 €. Gilt dieser je Einkommen oder je Person in einer Bedarfsgemeinschaft. Im konkreten Fall geht es um ein Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft.
ALG II - Bedarfsgemeinschaft - Freibetrag bei Einkommen Anrechung
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Den gibt es nur für Erwerbseinkommen für jeden in der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren, der arbeitet und mindestens 100 Euro verdient.
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Hallo nochmal, ich meine, wenn nur einer arbeitet. Gibt es dann 200,00 € Grundfreibetrag oder gelten die 100,00 €/Person und Job.
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Eigentlich finde ich meine Antwort verständlich. Natürlich gibt es den Freibetrag nur für die Person, die arbeitet. Wenn es 200 Euro sein sollen, müssen schon beide arbeiten gehen.
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