Wohn"berechtigung"sschein -> Länger als 12 Monate angemeldet sein?

  • Hallo!

    Ich muss jetzt anfangen, nach einer Wohnung zu suchen.

    Ich lebe in einem Männerwohnheim und kann mich erst morgen wieder anmelden, durch Corona Wartezeiten, das heisst zur Zeit steht auf meinem Ausweis, das ich nirgendswo gemeldet bin.

    Laut Anforderungen für einen Wohnberechtigungsschein heisst es, neben sonstigen Anforderungen, das ich mindestens 12 Monate in Deutschland gemeldet sein muss.

    Wie habe ich das zu verstehen?

    Ich war ein paar Monate Obdachlos bzw ungemeldet und davor mehr als ein Jahr in der Stadt Köln gemeldet.

    Besteht Anspruch auf den WBS Schein? Ich beziehe schon länger ALG-2?

    Vielen dank!

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