ALG II Anspruch - U25 - nach einem Aufhebungsvertrag

  • Hallo...

    Ich habe am 01.09.2020 eine Ausbildung begonnen nun bin ich seitdem Krank geschrieben und war erst einen Tag arbeiten da ich dermaßen Probleme habe im Rücken.

    Nach Rücksprache mit meinem Hausarzt meinte dieser es wäre dann wohl besser einen Jobwechsel vorzunehmen, jetzt ist meine Frage bekomme ich dann wieder Hartz 4 ? Weil ohne Geld geht nicht die Miete muss ja gezahlt werden.

    Der Betrieb meinte sie würden dann einen Aufhebungsvertrag fertig machen und dann beenden wir dass ganze.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich möchte ja weitermachen aber aus gesundheitlichen Gründen ist es mir eben nicht möglich.

  • Eine "Ausbildung" impliziert, dass du eigentlich ein recht junger Mensch sein solltest, vielleicht noch bei den Eltern lebend. Sind das bereits bekannte gesundheitliche Probleme? Wie sollen die behandelt werden? Krankschreibung ist ja keine Dauerlösung? Ist der Ausbildungsberuf denn so rückenlastig? Wieso kündigt dich der Betrieb nicht, du bist doch sicher noch in der Probezeit? Und wieso suchst du nicht direkt eine neue, rückenschonendere Ausbildung? Es kommt doch fast täglich in den Nachrichten, dass noch tausende Plätze frei sind.

    Zum Alg 2 solltest du erstmal mehr zu deiner Situation schreiben. Alter, wovon du bisher gelebt hast usw.

  • Bin 22 Jahre alt und wohne alleine..... Ich habe die Probleme sobald ich länger stehe und mich nicht bewege und ja dass ist Dort im Betrieb der Fall deshalb ist es mir nicht möglich dort meine Ausbildung weiterzumachen, Kündigung und Aufhebungsvertrag ist doch es selbe die Firma sagt selbst es geht ja so nicht weiter weil wenn ich dauerhaft krank bin kann man es auch direkt aufheben. Ausbildung suche ich aber bis ich diese gefunden habe sollte ich Geld für die Miete bekommen und zum leben.

    Vorher habe ich vom Amt gelebt.... Hartz 4

  • Du gehst doch falsch heran. Du bist jetzt seit 2 Wochen krank geschrieben. Es gibt tausende freie Angebote. Wenn dir klar ist, dass es der Job (den du anscheinend nicht nennen willst) nicht sein soll, weil dein 22jähriger, ggf. arbeitsentwöhnter Körper keinen Bock darauf hat, sich durchzukämpfen, dann hattest du doch schon 2 Wochen Zeit, dich bei der Berufsberatung, der IHK, der Handwerkskammer usw. mal zu melden, um dich nach anderen Möglichkeiten zu erkundigen. Deine Frage nach ALG2 klingt, mit Verlaub gesagt, nach einem Recht auf Faulenzerei.

    Sicher hättest du wieder bzw. weiterhin Anspruch auf ALG2. Vielleicht mit einer Sanktion, wenn der Ärztliche Dienst deine "1 Tag gearbeitet und totkrank" Diagnose nicht bestätigt.

    Wenn das dein Ziel im Leben ist...

  • Ich habe bereits etwas in Aussicht aber eben keine Ausbildung. Nur bis dass

    anfängt im Januar sollte gegeben sein dass die Miete gezahlt wird 😉

    Sachlich bleiben und gesetzliche Regelungen zur Kenntnis

    nehmen

  • Papa bestimmt nicht. Mit 22 war mein Sohn nach Abitur kurz vor Ausbildungsende. Allerdings muss ich nicht viel von dir wissen, das sagt mir schon die Berufserfahrung, was von einem 22jährigen ohne Berufsausbildung, der seine Ausbildung nach einem Tag schmeißt, weil es im Rücken ziept, zu halten ist. Angesichts der Rechtschreibung gegen ich von HSA, maximal RSA aus. Also Schulende mit 15/16 Jahren und seitdem nichts auf die Reihe bekommen.

    Falls die Idee ab Januar die Bundeswehr sein sollte: auch da muss man tatsächlich was machen...

    Aber letztendlich hast du doch deine Antwort erhalten:

    Sicher hättest du wieder bzw. weiterhin Anspruch auf ALG2. Vielleicht mit einer Sanktion, wenn der Ärztliche Dienst deine "1 Tag gearbeitet und totkrank" Diagnose nicht bestätigt.

    Also bete, dass unser Land sich tatsächlich auf Dauer den Sozialstaat weiterhin so leisten kann.

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