Guten Morgen! Wir haben aufgrund der Corona-Krise als Selbstständige im April ALG II beantragen müssen. Die Bewilligung läuft nun 30.09.2020 aus. Unsere Betreuerin meint, weil diese eben nicht am 31.08.2020 ausläuft, müssen wir einen Weiterbewilligungsantrag stellen und fallen nicht unter die neue Gesetzesverordnung der automatischen Weiterbewilligung?
Ist das korrekt, müssen wir wirklich einen neuen Antrag stellen? Wie lange würde die automatische Weiterbewilligung gelten?