Hallo,
kurze Frage, ich konnte eine genehmigte 14 tätige Ortsabwesenheit wegen einer Erkrankung nicht in Anspruch nehmen. Die Krankschreibung habe ich, mit dem Vermerk, dass ich nun doch nicht Ortsabwesend bin, meiner Sachbearbeiterin (Job Center) geschickt. Werden mir die Krankheitstage (5) als Ortsabwesenheit (Urlaub) angerechnet oder kann ich sie erneut als Ortsabwesenheit beantragen?
Recht herzlichen Dank schon jetzt für eure Antworten