Sehr geehrtes Forum,
ich lese momentan viel zu dem Thema ALG 2 und versuche zu verstehen, was für mich (27, M) nun relevant ist.
Ein bisschen Kontext: Momentan stehe ich mit Nichts (sogar weniger) dar. Ich habe einen Midijob, von dem ich aber aus verslässlichster Quelle weiß, dass ich ihn verlieren werde zum 01.10.2020.
Meine Freundin hat mich verlassen und ich lebe nun alleine in einer viel zu großen Wohnung, für die meine Eltern bürgen.
Meine Ziele sind nun folgende: - eine Wohnung finden, oder in dieser bleiben und eine WG draus machen, aus welcher man mich nicht rausschmeißen kann als ALG 2 Empfänger, sollte das Amt sich mal weigern zu bezahlen (passiert sowas?) Ich bin Schlafapnoepatient und muss nächtlich mein Gerät nutzen können (Hier auch Angst vor Stromsperre)
- nicht verhungern
Ein bisschen habe ich nun recherchiert und bei uns handelt es sich um eine Optionskommune (eher schlecht?).
Wird denn noch sanktioniert? Ich meine mal gelesen zu haben, dass es diesbezüglich ein Urteil gibt und sowas nicht mehr geschieht.
Demgegenüber lese ich aktuelle Posts, die sich genau mit der Thematik befassen. Was ist denn nun Sache? Sanktion bei nicht erscheinen zu iwelchen Maßnahmen?
Wie gestaltet sich das Ausfüllen des Antrags, welchen ich noch vor dem 30.09. abgeben möchte (vereinfachtes Verfahren?).
Der Antrag würde ausgefüllt so aussehen, als hätte ich das Einkommen sicher und wiederkehrend auf längere Zeit.
Muss ich denn warten bis das Kind in den Brunnen gefallen ist oder kann man bzgl. ALG 2 auch intelligent und proaktiv handeln?
Danke fürs Lesen und vielen Dank im Voraus für jegliche Tipps und Hinweise
Tuckee
** Nachtrag: Meine Expartnerin und ich bekommen Wohngeld