Verwirrung um ALG II Antrag und viele Fragen

  • Sehr geehrtes Forum,

    ich lese momentan viel zu dem Thema ALG 2 und versuche zu verstehen, was für mich (27, M) nun relevant ist.

    Ein bisschen Kontext: Momentan stehe ich mit Nichts (sogar weniger) dar. Ich habe einen Midijob, von dem ich aber aus verslässlichster Quelle weiß, dass ich ihn verlieren werde zum 01.10.2020.

    Meine Freundin hat mich verlassen und ich lebe nun alleine in einer viel zu großen Wohnung, für die meine Eltern bürgen.

    Meine Ziele sind nun folgende: - eine Wohnung finden, oder in dieser bleiben und eine WG draus machen, aus welcher man mich nicht rausschmeißen kann als ALG 2 Empfänger, sollte das Amt sich mal weigern zu bezahlen (passiert sowas?) Ich bin Schlafapnoepatient und muss nächtlich mein Gerät nutzen können (Hier auch Angst vor Stromsperre)

    - nicht verhungern


    Ein bisschen habe ich nun recherchiert und bei uns handelt es sich um eine Optionskommune (eher schlecht?).

    Wird denn noch sanktioniert? Ich meine mal gelesen zu haben, dass es diesbezüglich ein Urteil gibt und sowas nicht mehr geschieht.

    Demgegenüber lese ich aktuelle Posts, die sich genau mit der Thematik befassen. Was ist denn nun Sache? Sanktion bei nicht erscheinen zu iwelchen Maßnahmen?

    Wie gestaltet sich das Ausfüllen des Antrags, welchen ich noch vor dem 30.09. abgeben möchte (vereinfachtes Verfahren?).

    Der Antrag würde ausgefüllt so aussehen, als hätte ich das Einkommen sicher und wiederkehrend auf längere Zeit.

    Muss ich denn warten bis das Kind in den Brunnen gefallen ist oder kann man bzgl. ALG 2 auch intelligent und proaktiv handeln?


    Danke fürs Lesen und vielen Dank im Voraus für jegliche Tipps und Hinweise

    Tuckee


    ** Nachtrag: Meine Expartnerin und ich bekommen Wohngeld

  • Da es Kündigungsfristen gibt, müsstest du für eine Kündigung zum 1.10. Diese doch schon längst haben.

    Da das also noch Schall und Rauch ist, stellst du deinen Antrag mit den aktuellen Daten.

    Sanktionen gibt es noch, bis 30% bis 3 Monate.

    Die anderen Fragen sind zu unbestimmt. Was meinst du, wie sich das mit dem Antrag gestaltet? Man füllt ihn wahrheitsgemäß aus im Normalfall.

    Was verstehst du unter intelligentem und proaktiven Verhalten? Dass du trotz Job kein Einkommen einträgst? Das wird wohl nichts. Das wäre auch weder intelligent noch proaktiv.

  • Da es Kündigungsfristen gibt, müsstest du für eine Kündigung zum 1.10. Diese doch schon längst haben.

    Nein, wir haben keinen Arbeitsvertrag und ich hatte Glück, dass ich bedarfsweise aushelfen konnte. Bin trotzdem natürlich angemeldet.

    Zitat

    Was verstehst du unter intelligentem und proaktiven Verhalten? Dass du trotz Job kein Einkommen einträgst? Das wird wohl nichts. Das wäre auch weder intelligent noch proaktiv

    Nein! Ich will hier keine Tipps wie ich am besten das Amt *******. Ich will vielmehr wissen was am wahrscheinlichsten passiert, sollte ich den Ist - Zustand dort eintragen. Werden die Angaben dazu führen, dass der Antrag ganz abgelehnt wird? Oder gibt es sowas wie Verrechnungs- oder Überprüfungsphase?

    Das Geld wird mir bereits am 01.10. fehlen.

    Bitte auf die Ausdrucksweise achten!

  • Du hast doch selbst geschrieben, dass es nur ein Midijob ist und allein schon die Wohnkosten so hoch sind. Du hat natürlich keine Zahlen genannt. Aber das klingt doch eher danach, dass du nur mit deinem Einkommen deinen Bedarf nicht decken kannst, so dass es durchaus ALG 2 geben dürfte.

    Nur: ohne Zahlen zu nennen, kann dir doch keiner sagen, ob dein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, nee?

  • sry erstmal wegen der Ausdrucksweise. Ja, die Kosten sind so hoch, dass ich mit meinem Einkommen den Bedarf nicht decken kann.

    Ich frage mich nur, ob der gezahlte Betrag dann praktisch nie der aktuelle ist, sondern immer auf Grundlage des Einkommens des Vormonats berechnet wird.

  • Der Lohn war bis jetzt immer unterschiedlich hoch, weil manche Wochen weggefallen sind. Sprich: keine geleistete Arbeit = kein Geld.

    Der Lohn wurde / wird immer am Monatsende ausgezahlt. September werde ich den Lohn entweder noch bis zum 30.09. oder an den ersten Werktagen in Oktober auf meinem Konto haben. Inwiefern ändert ein Zahlungseingang im Oktober den Kontext? Rechnet das KJC den Lohn dann als Oktober?

    Noch eine Frage, da es ja keinen Arbeitsvertrag in dem Sinne gibt, wird es auch keine Kündigung geben. D.h. das KJC kann hier nicht differenzieren zwischen wichtiger und unwichter Grund (?). Ist die ganze Geschichte relevant für meinen Fall?

    Sry für die verspätete Antwort. Danke auf jeden Fall für die Hilfe soweit.


    Gruß

    Tuckee

  • Im SGB II kommt es auf den Zufluss an. Ist der im Oktober, dann wird es im Oktober angerechnet.

    Auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Das ist zwingend, § 623 BGB.

  • Dann wird es wohl ein Fall für das Arbeitsgericht, nee? Genauso, wie das mit "keine Arbeit da, dann bezahle ich meinem Angestellten nichts" bereits ein Fall für das Arbeitsgericht wäre, denn das unternehmerische Risiko, keine Arbeit anbieten zu können, darf ein Arbeitgeber nicht einfach auf seine Arbeitnehmer verlagern. Es sei denn, es gab z. B. Kurzarbeitergeld.

  • vielen Dank für die Antworten und deine Hilfe. Eine allerletzte Frage hätte ich noch: Ich würde ALG II heute beantragen, um das vereinfachte Verfahren zu nutzen, falls das iwelche Vorteile birgt. Jetzt bezogen auf bürokratischer Aufwand für sowohl mich als auch das Amt.

    In einem recht neuen Urteil hat jemand am letzten Tag des Monats einen formlosen Antrag gestellt. Das Amt hat das erst für den nächsten berücksichtigt. Er hat geklagt. Gewonnen. Nochmal, es geht mir jetzt nicht darum, dass der September, in dem ich definitiv keinen Anspruch habe, unbedingt reingerechnet wird.

    Was schreibe ich in eine solche Mail? Anschrift usw. müssen wohl auch rein nehme ich stark an? Hat jemand damit Erfahrung und vielleicht ein paar gute Zeilen für mich?


    Gruß

    Tuckee

  • Das vereinfachte Verfahren wurde bis zum 31.12.20 verlängert, du musst also keinen Stress machen. Ansonsten gibt es doch die Antragsformulare im Internet, die kannst du ausdrucken, ausfüllen und hinschicken.

  • Sanktionen gibt es noch, bis 30% bis 3 Monate.

    Sry, dass ich das nochmal ausgrabe, aber auf der aktuellen Version unserer JCs Seite steht folgendes:

    "Wenn Sie wiederholt eine gleichartige Pflichtverletzung begehen, erfolgt eine Minderung um 60 % des für Sie maßgebenden Regelbedarfes. Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. "

    Impliziert deine Aussage obiges?

  • ok danke, wollte nur wissen, ob ich dich vielleicht falsch verstande habe. Weil du geschrieben hast "bis zu 3 Monate".

    ich bin gerade am Ausfüllen des Antrags und ich bin mir ziemlich sicher, dass dieses "Merkblatt" unterschrieben abgeschickt werden soll. Also jenes das besagte 60 % Kürzungen als legitim angibt, was wie du ja schon sagst in direktem Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht. Wenn ich mich weigere besagtes Merkblatt zu unterschreiben, vermute ich dass der Antrag abgelehnt wird. Wenn ich unterschreibe dann darf gekürzt werden (?). Ich weiß, dass ist wieder etwas Schall und Rauch aber ich würde gerne deine Einschätzung hören/lesen.

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