Ich beziehe aus gesundheitlichen Gründen ARG 2 und erwarte ein größeres Erbe ( ab 10000 Euro). Meine Frage ist: Was darf das Jobcenter bezüglich Anrechnung und wie sieht es mit dem Freibetrag aus. Was ist mit der Kranken- und Rentenversicherung? Ich weiß auch nicht ob das JB das Geld was die Sparkasse bei Eingang der Erbschaft mir wegnimmt (Darlehnskonto im Minus und bereits von der Sparkasse gekündigt) anrechnet. Ich bin 51 Jahre alt und würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
Erbschaft - Anrechnung und Freibetrag
-
Joerg1969 -
22. September 2020 um 17:48 -
Erledigt
-
-
Das Geld ist Einkommen. Da es deinen Bedarf eines Monats überschreitet, wirst du 6 Monate lang kein ALG2 bekommen. Der nicht verbrauchte Rest ist anschließend Vermögen. KV/PV musst du selbst zahlen. RV gibt es über das JC schon lange nicht mehr. Du erwirbt nur Anwartschaftszeiten. Die kannst du aufrecht erhalten, indem du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend meldest.
Sollte das Geld vor Ablauf der 6 Monate verbraucht sein, z. B. weil du Schulden tilgst, gibt es Alg 2 nur als Darlehen.
-
*******************************************
Was ist mit dieser Aussage? ist das noch korrekt.
Kein Zitat von andeen Webseiten ohne Zitatfunktion, gelöscht
Bitte Zitatfunktion mit Quellenverlinkung nutzen
-
Welchen Hintergrund die Novellierung des § 11 Abs. 3 SGB II hatte, ist doch vollkommen egal. Wenn das einmalige Einkommen so hoch ist, dass auch für 6 Monate kein Anspruch besteht, werden so oder so keine KV/PV Kosten vom Amt übernommen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!