Keine weitere ALG II Aufstockung nötig

  • Liebe Helfende,

    mein Bewilligungszeitraum endet am 30.11.2020 (ich bin seit 06/15, nach der Trennung von meinem Mann, Aufstockerin) .

    Wir möchten unsere Ehe weiterführen und zum 01.01.2021 wieder zusammenziehen (ich ziehe zu ihm).

    Ab Dezember möchte ich keine weiteren Leistungen beantragen (ich erhalte weniger als 150 Euro Aufstockung). Diesen Monat finanziere ich alleine. Der Umzug erfolgt zum 01.01.2021.

    Nun meine Fragen:

    Ist eine Mitteilung an das Jobcenter nötig oder reicht es, "einfach" keinen neuen WBA zu stellen und das ALG II somit auslaufen zu lassen?

    Meine Tochter hat Leistungen zur Bildung und Teilhabe erhalten. Die Beförderungskosten zur Schule wurden im August bewilligt (Jahreskarte). Ist im Gesetz eine (Teil-)Erstattung meinerseits (wegen vorzeitigem Ende des Leistungsbezugs) vorgesehen?

    Vielen Dank vorab für die Hilfe!

    Viele Grüße

    AnRoBee

    Einmal editiert, zuletzt von AnRoBee (23. September 2020 um 03:40)

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