Hallo zusammen,
ich möchte meinen DSL Vertrag wechseln und wenn ich von Anbieter A zu Anbieter B wechseln würde,
dann erhalte ich ca. 8 Wochen nach Vertragsabschluss und wenn der Vertrag Ordnungsgemäß läuft, bei DSL z.B. 300€ Cashback
und für einen Stromanbieterwechsel ca. 220€ Cashback, das würde das Jobcenter als Einkommen anrechnen ??
Ein ähnliches Urteil zu Handyverträgen!
Az. L 6 AS 828/12
Urteil: Kein Vermögenszuwachs aufgrund der hohen Zahlungsverpflichtung
Beispiel DSL:
DSL Kosten für 2 Jahre
24 Monate x 49,95€ = 1198,80€ - 300€ Cashback = 898,80€
Ich habe aber KEINEN Vermögenszuwachs, aufgrund der hohen Zahlungsverpflichtung!
Gruß Marco