ALG II - Zuweisung Maßnahme und Fragen

  • Hallo an alle hier im Forum , Ich bräuchte mal eure Hilfe.

    Ich habe am 18.09.2020 einen Termin bei meinem Sachbearbeiter gehabt zwecks Bewerbungsbemühungen die er gar nicht sehen wollte sondern er erzählte mir gleich was von einer Maßnahme.

    Ich fragte ihn ob ich die EGV mit nach Hause nehmen könnte worauf er sagte das mir diese zugeschickt wird und heute am 23.09.2020 kam die Einladung und gleichzeitig die Zuweisung zum Maßnahme antritt am 28.09.2020 mit der EGV zusammen an.

    Meine Frage ist an euch ob ich diese Maßnahme antreten muss da ich beim persönlichen Gespräch mit dem SB keine EGV vorgelegt bekommen habe und jetzt schon eine fertige EGV bekommen habe ohne das ich zu dieser Maßnahme JA gesagt habe und ohne meine Unterschrift da ich nie eine EGV gesehen habe und zugestimmt wie in dem schreiben steht habe auch nicht.

    Vielen Dank im voraus für eure Hilfe

    Dateianhänge gelöscht! Bitte nur als PDF und anonymisiert.

  • Auf dem Schreiben (Einladung) steht unten (wie mit ihnen besprochen erhalten Sie die Zuweisung zur Maßnahme),


    Ich werde da am Montag hingehen und mir anhören was die Leute zu sagen haben aber unterschreiben werde ich nicht sofort den ich sehe den Termin halt als Einladung und nicht verpflichtend jedoch wird gegen die EGV an sich ein Wiederspruch meinerseits erfolgen da ich diese weder im Vorfeld gesehen habe noch diese von mir unterschrieben wurde.


    Danke

  • Du kannst nur gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt in Widerspruch gehen, nicht gegen einen Entwurf eines Vertrages.

    Was spricht gegen eine Maßnahme? Wie lange beziehst du bereits Leistungen und hast du denn mal Vorschläge gemacht, was dich deiner Meinung nach wieder in Arbeit bringt?

    Wenn z. B. deine Bewerbungen auch so viele Fehler beinhalten, wie deine Beiträge, dann brauchst du tatsächlich Hilfe.

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