ALG II Bedarfsgemeinschaft - Noch EU Bürgerin - Heirat und Fragen

  • Hallo alle zusammen,

    meine Freundin und ich stehen im moment vor einem gewaltigen Problem. Meine Freundin (25 und wohnt in England) und ich (m30 aus Deutschland) versuchen derzeit es irgendwie gebacken zu bekommen, dass wir zusammen leben können. Ich bin derzeit arbeitslos und meine Freundin ist wegen psychischer Probleme auch nicht am arbeiten. Wir sind seit 3 Jahren ein paar und sehen uns mehrmals pro Jahr. Wenn ich meine Freundin heirate, bekommt sie dann auch direkt ALG II oder nicht ? Ich bin für jede hilfe dankbar auch wenn ihr mir einfach nur links zum lesen gebt. Es ist echt schwer Informationen über diesen ganzen Salat zu bekommen. Danke im vorraus :beer


    ISt natürlich so gemeint, dass wenn sie hier einziehen würden, würde sie direkt ALG II bekommen. Kann leider nicht editieren :(

  • Vermutlich bedeutet Noch EU Bürgerin Engländerin, oder?

    Zunächst betrachten wir uns hierzu das einschlägige Gesetz und hierbei den Unterpunkt,

    welcher für uns relevant ist:

    § 7 Abs. III Nr. 3 lit. a SGB II

    Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

    als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

    a )die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,

    Schauen wir hierzu in den entsprechenden Kommentar so erhalten wir hierzu:

    - deine Ehegattin (nach der Hochzeit) muss bei dir wohnen

    - diese Ehe muss rechtswirkend also vor dem Gesetz zu Stande gekommen sein

    gelten diese beiden Punkte, so ist die Bedarfsgemeinschaft mit der Heirat zustande gekommen.

    Heißt ab diesem Datum habt ihr gemeinsam einen Anspruch, aber hierzu Vorsicht, ab dem Datum deiner Heirat hast du nur noch den Anspruch von einem Verheirateten (389 €).

    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

    Bitte Zitatfunktion korrekt nutzen

  • ja noch EU Bürgerin ist Engländerin :) ja das hilft mir schonmal ein bisschen weiter vielen vielen Dank. Wissen wir schon ob sich mit dem Austritt von England aus der EU etwas ändert ?

  • gibt es da keine anderen Hürden ? das hört sich ziemlich einfach an. Was für andere Themen spielen da eine Rolle ? müssen wir etwas beantragen, dass abgelehnt werden kann z.B. eine Aufenthaltsgenehmigung oder andere Sachen ? Kann sie einfach bei mir einziehen nach der Heirat ohne einen Job hier in Deutschland zu haben ? Sorry

  • gibt es da keine anderen Hürden ? das hört sich ziemlich einfach an. Was für andere Themen spielen da eine Rolle ? müssen wir etwas beantragen, dass abgelehnt werden kann z.B. eine Aufenthaltsgenehmigung oder andere Sachen ?

    Ist die Hochzeit bis Ende des Jahres nein.

    Bis zum 31.12.2020 gilt zur Zeit noch das Europarecht.

    Heißt zur Zeit wird weder eine Aufenthaltserlaubnis noch ähnliches benötigt wenn deine Freundin/ Partnerin, dann Ehefrau nach Deutschland einreisen will.

    Erfolgt hingegen keine Verlängerung und ist die Hochzeit nach dem 01.01.2021 geplant wird deine Partnerin zumindest ein Visum für die Einreise benötigen.

    Weiter wird deine Partnerin dann einen Aufenthaltstitel benötigen, welcher zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

    Den Titel erhält Sie aber durch die Hochzeit mit dir. Er muss beantragt werden.

    Ja. Sie erhält ihre Aufenthaltserlaubnis durch die Hochzeit mit dir.

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