Hallo liebes Forum,
Ich benötige euren Rat, weil ich selber nicht dahinter komme.
Zu meinem Anliegen:
- ALG 2 Bezug von 07/19 bis 12/19 (ca. 400 Euro mtl.)
- Frau in Elternzeit ohne Elterngeld/Einkommen
- Ich von 07/19 bis 09/19 selbstständig und ab 10/19 Angestellt mit regelmäßigen Einkommen (2000 Euro brutto)
Das Problem:
Wir haben im zweiten Halbjahr ALG 2 bezogen, da es mit meiner Selbstständigkeit nicht mehr lief. Ab Oktober hatte ich einen neuen Job. Ich habe es erst im Dezember mitgeteilt. Ich weiß, viel zu spät und nicht gerade schlau, aber wie das in einem neuen Job ist, man hat den Kopf überall nur nicht beim Amt. Ich habe es nicht wissentlich und aus betrügerischer Absicht gemacht, dennoch ist es vollkommen legitim, dass das Jebcenter Stress macht. Um die Frage, ob geht es auch gar nicht.
Nun arbeite ich seit Oktober und das Jobcenter will Kohle zurück. Meines Erachtens nach für Oktober bis Dezember, sprich ca. 1200 Euro. Nun sagt das Jobcenter aber, dass sie mein Einkommen über den ganzen Leistungszeitraum betrachten und wir demnach 2300 Euro zurückzahlen müssen. Nochmal zur Erinnerung, im Leistungszeitraum haben wir ca. 2400 Euro bekommen. Die einzige Antwort auf die Frage, warum es auf die ganze Zeit angerechnet wurde, habe ich "aufgrund fachlicher Weisung" erhalten. Ich habe mich versucht durch den 51 Paragraphen (Aufrechnung) im sgb1 zu lesen, aber ich verstehe es nach wie vor nicht.
Eine "Strafe" wird es nicht sein, da eine Strafanzeige folgen wird.
Könnt ihr mir erklären, warum es auf Zeiten angerechnet wurde, in dem wir hilfebedüftig waren und nicht nur auf den Zeitraum in dem es finanziell weniger knapp war?
Vielen Dank
Jan