Hallo zusammen,
wir haben wohl eine neue Sachbearbeiterin und schon gibt es Probleme.
Folgender Fall:
Wir beziehen seit ca. einem Jahr ALG II, nun heben wir Post von der neuen Sachbearbeiterin bekommen und wurden aufgefordert den beigefügten Weiterbewilligungsantrag auszufüllen, sowie Kontoauszüge der letzten 3Monate usw. das wäre auch alles so in Ordnung gewesen, allerdings wurde dem Schreiben ein komplett neuer Hauptantrag beigefügt mit Mietbescheinigung usw.
Da sich aber bei uns nicht verändert hat, habe ich mir den Weiterbewilligungsantrag aus dem Internet herunter geladen und diesen mit den Kontoauszügen und dem aktuellen Rentenbescheid von mir eingereicht.
Nun habe ich erneut Post von der Dame bekommen und da finde ich folgenden Text;
Bitte beachten Sie, dass jährlich ein vollständiger Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt werden muss. der weiterbewilligungsantrag ist nur zu verwenden, wenn die Leistungen zunächst nur für sechs Monate bewilligt wurde,
Da die Frau in Ihrem ersten Schreiben von einem Weiterbewilligungsantrag geschrieben hat bin ich nun etwas verwirrt. Bevor ich mich nun mit der Frau anlege wüsste ich gerne was nun richtig ist.
bei uns sind folgende Gegebenheiten in der Wohnsituation:
Mein Gatte und ich bilden eine BG und beziehen ergänzend zu meiner Erwerbsunfähigkeitsrente ALG II.
Tochter 1 und Tochter 2 leben im selben gemieteten Einfamilienhaus auf einer gesonderten Etage mit eigenem Bad für beide.
Die Miete, Nebenkosten und Heizkosten wurden durch vier geteilt und nur der anteil von meinem Mann und mir als Mietkosten angegeben.
Ich sehe diese Wohnsituation als WG und nicht als HG, wie seht Ihr das?
Themen zusammengefügt und Titel-Korrektur