Jobcenter schickt keinen Änderungsbescheid seit fast 3 Monaten

  • Hallo,

    ich habe bis 30.06.2020 bei der Firma X gearbeitet und auch gleichzeitig ALG2 erhalten. Direkt im Anschluss habe ich eine 4-Wöchige unbezahlte Probearbeit über die Arbeitsagentur bei der Firma Y absolviert.

    Am 29.07.2020 hat mich die Firma Y auch eingestellt, sodass das ALG1 weggefallen ist. Das Jobcenter hat jedoch das ALG 2 nicht neuberechnet und wir haben für August und September 2020

    nur circa 80€ erhalten, obwohl unserer Familie insgesamt etwa 1700€ zustehen. Ich verdiene etwa 700€. D.h. wir müssten für jeden Monat etwa 1000€ nachgezahlt bekommen.

    Meine Frage ist wie lange kann das noch dauern und ist das Jobcenter verpflichtet das Geld nachzuzahlen? Wir sind langsam wirklich pleite...

    Ich habe schon viele E-Mails an das Jobcenter geschrieben, sehr oft angerufen und war auch schon persönlich vor Ort (keine Reaktion!!!).

    Danke im Voraus.

    Gruß

    Marc

  • Wie lange das noch dauert, weiß niemand. Es gibt, wenn es kein kommunales Jobcenter ist, die Möglichkeit, sich an das Kundenreaktionsmanagement der Agentur für Arbeit zu wenden. Dann geht die Beschwerde über den Träger und der erwartet eine Stellungnahme, so dass das durchaus zur schnellen Bearbeitung führen kann.

  • Ein Antrag gilt ab deinem erstem Anruf bzw. ab dem entsprechenden Monat und muss bis dahin zurückwirkend bearbeitet werden.

    Einfaches Beispiel zum Verständnis: Du hast denen die Änderung im Monat Juli sagen wir am 29.07 mitgeteilt. Der Antrag gilt rückwirkend zum ersten Juli.

    Dies gilt selbst im Fall eines Neuantrages.

    Generell müsste dein Bewilligungsbescheid vorläufig bewilligt worden sein. Dies bedeutet spätestens mit Feststellung von Vorläufigkeit auf Endgültigkeit beim Abschluss des Bewilligungszeitraums müsste eine Nachzahlung seitens der Jobcenters erfolgen.

    In deinem Fall würde ich jetzt empfehlen eine letzte Mail/ Brief an deinen Sachbearbeiter mit der Bitte um Übersendung eines Änderungsbescheids und Setzung einer zweiwöchigen Frist zu schreiben. Sollte er/ Sie dies nicht binnen entsprechender Frist erledigen, schaltest du die nächsthöhere Dienstebene ein und schickst dem Teamleiter/ Teamleiterin eine Beschwerde.

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