ALG II - Vorlage Bewerbungen - Sanktion und Fragen

  • Alle(!) Bewerbungsanschreiben eines ganzen Jahres vorlegen+EGV Besprechung vor Ort nach nur 1 Woche Prüfzeit, ist das zulässig/droht Sanktion wenn ich dies nicht so mitmache?

    Hallo,
    ich habe einmal eine oder 2 Fragen:

    Ich hatte gestern einen Termin beim Jobcenter und wurde wieder eingeladen.

    Ich hatte vor Ewigkeiten (will sagen 2018) das letzte Mal eine gültige EGv, die bis Miutte 2019 oder so noch wirksam war bevor die 6 Monate rum waren.

    In der stand drin dass ich meinem Fallmanager bis zum Ende jeden Monats infos über getätigte bewerbungen zukommen lassen soll.

    Habe dies auch gemacht indem ich ihm den Ausschnitt aus meiner Exceltabelle mit den bewerbungen zukommen liess.
    ist eine normale Exceltabelle mit den Spalten:
    Datum-Arbeitgeber-Arbeitsbezecichnung-Bewerbungsart.

    Habe ja jeden Monat meine 4 Bewerbungen gemacht und ihm dementstprechend ein Bild der 4-5 zeilen der Tabelle zukommen lassen.

    Nahcdem ich wusste dass die EGv ausgelaufen war (es gab öfter mal hin und her mit VAs und Widersprüchen dagegen, nie wieder was effektiv zustandegekommen),
    bewarb und auch jetzt bewerbe ich mich nach wie vor 4 Mal im Monat.
    Nur sende ich ihm eben nicht alle 4 Wochen meine Teiltabelle.

    Beim Termin gestern fuhr der mich an, er hätte ja shcon ewig nichts mehr von mir gehört,
    ich solle ihm bis zum nächsten termin, den er mir für nächste Woche vorschrieb, ALLE Bewerbungsanschreiben, Emails, Antworten von Arbeitgebern, etc. seit Beginn 2020(!)
    bringen.
    Alles shcön physisch ausgedruckt, Alles seit Beginn des Jahres bis heute.

    jetzt frage ich mich, darf er das?

    bewerbungslsite vorlegen sehe ich ja ein, aber alle Anschreiben und Co. einfordern?

    Riecht mir doch sehr um einen Vorwund damit man leicht was finden kann womit man ein Bewerbungstraining für nötig halten kann.

    Zudem habe ich das kleine problem dass ich die Anschreiben nicht mehr habe.
    ´
    Ich meine, ich nutze im Prinzip für meine "initiativbewerbungen" so ziemlich immer das gleiche Anschreiben, nur halt Name, Datum und Co. angepasst.
    Selbstredend übershcreibe ichd a zwangsläufig dann die alte Bewerbung dann wenn ich die Daten für den Neuen eintrage.

    Insofern habe ich keine duzenden verschiedenen Anshcreiben gespeichert, die ich ihm vorlegen kann :-/

    Mal abgesehen davon dass Drucken auch Geld kostet (20 Cent pro Seite).

    Muss ich das so mitmachen?
    kann ich sanktioniert werden wenn ich die Anschreiben nicht mehr habe?
    ich meine, mir wurde zu keinem zeitpunkt gesagt dass ich irgendwie Anschreiben und Co. von Allem aufheben muss oder so.
    Wann ich mich wo beworben habe mitteilen, das ist klar dass man das muss.

    Aber von Allem Anschreiben, Anhänge, etc. pp. aufheben und denen als Kopie zukommen lassen?
    Muss ich das, bin ich da gesetzlich dazu verpflichtet?


    Auch EGV technisch macht er mir etwas Angst:
    Bisher hielt ich es immer so dass er mir eine EGV gibt, ich die zur Überprüfung mitnehme, gegebenenfalls auch um mit Anderen zu besprechen was davon oka ist und was nicht.
    Und ihm dann meine Verbesserungsvorschläge per Mail schicke, meist so nahc 2-3 Wochen.
    Falls man sich dann nicht einig wird (heißt ich höre nix von ihm), kommt irgendwann der VA, der dann mit Eilantrag ans Sozialgericht ausser kraft gesetzt wird.
    Da er ja meist 1 zu 1 den Text der EGV übernimmt und die eben diverses unzulässiges enthielt.

    Hier nun drückte er mir auch wieder eine EGV in die Hand, "in der vergangenheit lief das ja nicht so, das wollen wir nochmal versuchen" und ich soll ihm bis zum nächsten Termin entweder die EGV mitbringen oder ihm im persönlichen Gespräch(!) dann vortragen was mit darsn genau nicht passe.

    Also mit ihm da hin und her diskutieren und wehe, ich lasse einen komisch anmutenden Nebensatz fallen.

    Mir war und ist es 10 mal lieber wenn ich zuhause in Ruhe einen brief schreiben kann wo ich gut vorformuliert und überlegt alle kritikpunkte auflisten kann.
    Und nicht so ein zackzack Gespräch wo ich dann frei aus dem gedächtnis was sagen soll, was dann wimäöglich nicht gut überlegt ist.
    Und wo man hinterher , da ja mündlich, womöglich noch sagenm kann "Also, zu mir hat der im Gespräch nciht gesagt, dass ihn Punkt X und Y stört. Bei mir hat er ohne Angabe von Gründne einfahc die Untershcrift verweigert!" oder Ähnliches.


    Ich mag Mündliches nicht, lieber schriftlich.

    Muss ich mich trotzdem auf dieses mündliche "Durchreden" der EGV einlassen?
    Und muss ich mich zwingend an die 1 Woche halten?
    Ist mir an sich etwas zu knapp, sonst hatte ich da im prinzip bis zu 1 Monat Zeit um da zu antworten.

    Titel zu lang und Korrektur

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