Minijob - ALG II und Fragen

  • Moin Leute.

    Ich arbeite aktuell Vollzeit, will aber diesen Job beenden, von mir aus.

    Nun eine Frage. Bekommen ich Alg2 Leistungen, wenn ich vorher nen Minijob ausgesucht habe,

    und dann bei meinem Hauptjob kündige?
    Oder muss ich erst ALG2 beziehen, damit ich überhaupt einen Minijob annehmen kann?
    Das ich mit 30 % sanktioniert werde, ist mir klar.
    Würde mich gern in der Selbstständigkeit versuchen und das dem Amt und meiner Arbeit zu sagen.
    Kommt zwar bisschen radikal, aber anders wird man nicht erfüllt.
    Liebe Grüße

  • Wieviel Stunden soll denn der Minijob umfassen? Und wieso ALG2 und nicht normales Arbeitslosengeld, wo du dann Gründungszuschuss beantragen kannst?

    Im ALG2 drohen dir aufgrund der willentlichen Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit nicht nur 30% Sanktion, sondern auch eine Kostenersatzforderung nach § 34 SGB II. Das heißt, dass man sämtliche ALG2 Leistungen wieder von dir zurück fordern wird.

  • Wieviel Stunden soll denn der Minijob umfassen? Und wieso ALG2 und nicht normales Arbeitslosengeld, wo du dann Gründungszuschuss beantragen kannst?

    Im ALG2 drohen dir aufgrund der willentlichen Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit nicht nur 30% Sanktion, sondern auch eine Kostenersatzforderung nach § 34 SGB II. Das heißt, dass man sämtliche ALG2 Leistungen wieder von dir zurück fordern wird.

    Weil ich aktuell kein Anspruch auf ALG 1 besitze.
    "Willenentliche Herbeiführung", ich will ja etwas machen, nur in der Bereich Selbstständigkeit. In Bereich Willentliche Herbeiführung habe ich nichts dazu gehört, außer, dass man die 30 % sanktioniert bekommt.

  • Hast du dir den § 34 SGB II denn überhaupt mal angeschaut?

    Wenn du deinen Job schmeißt, was ist das denn sonst? Mit Job brauchst du kein ALG2.

    Das Problem ist, dass ich am Donnerstag und Freitag mich krank gemeldet habe.
    Ich war nicht beim Arzt und wollte Montag morgens nach der Nachtschicht, die Morgen beginnt hin, um mich rückwirkend krankschreiben zu lassen.
    Generell ist es körperlich schwere Arbeit und ich habe das BWS Syndrom im Rücken.
    Jetzt lese ich, dass die 3 Tage, die als Rückwirkend gelten, auch als Kalendertage zählen und nicht als Arbeitstage.
    Das heißt, ich bekomme wenn überhaupt den Freitag krankgeschrieben.
    Trotzdem möchte ich da nicht mehr arbeiten und möchte mit meiner Leidenschaft ernst werden und das dem Amt bestätigen.
    Soll mich der Arbeitgeber besser selber kündigen? Jetzt ist dort ein Tag unentschuldigt, der Donnerstag und ich überlege, was der beste Weg wäre.
    Und danke dir.

  • Auch bei provozierter Kündigung, z. B. wegen Fehlzeiten, kann es zu dieser Kostenersatzforderung kommen.

    Schau, ob du rückwirkend krank geschrieben wirst, im Einzelfall darf der Arzt nämlich auch länger als die 3 Tage) und ob du vielleicht ein Attest bekommst, dass du aus gesundheitlichen Gründen den Job nicht mehr ausüben kannst.

    Wie lange machst du den Job schon und wovon hast du davor gelebt? Deine beabsichtigte Selbstständigkeit ist in einem rückenschonenderen Beruf?

  • Guten,

    ich mache den Job seit 3 Monaten und die haben mir gelangt.
    Genau wie den Job vorher, wo man sich mit LKW-Achsen beschäftigen musste, was mir überhaupt nicht zugesprochen hat.
    Die beabsichtigte Selbstständigkeit ist definitiv rückenschonender, auch wenn ich viel sitzen muss. Habe da bereits Erfahrungen im sitzenden Beruf.
    Bewege mich ja dann zusätzlich. Das mit den Attest versuche ich. Ich muss mich mit der Firma darauf einigen, dass diese mich aus gesundheitlichen Gründen kündigen. Bzw mit dem Attest darf ich es ja selbst.


    Ich muss dir auch noch erwähnen, dass ich Einstiegsgeld bekomme. Auf dem Dokument steht nichts darüber, dass wenn man den Job aufgibt, man dieses Einstiegsgeld zurückzahlen muss. Da steht nur, dass nicht mehr weiter überwiesen wird.

    Bitte kein Vollzitat

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