ALG II oder Grundsicherung

  • Hallo an die Forengemeinde,

    ich habe eine Frage zu der Anspruchsvoraussetzung von Alg2.

    Meine Schwester ist nach langjähriger Ehe von ihrem Mann verlassen worden, meine Nichte und mein Neffe leben noch in dem Haushalt, mein Neffe ist volljährig und macht im übernächsten Jahr Abitur, meine Nichte besucht eine OBS, ist noch nicht volljährig.

    Nach monatelangen Verhandlungen und trotz Zusagen erhält sie keinen Unterhalt für sich oder die beiden Kinder. Nur das Kindergeld wird weiterhin gezahlt.

    Es bleibt nun keine andere Möglichkeit, als Alg2 zu beantragen. Meine Schwester ist aber momentan krankgeschrieben und dieser Zustand wird sich aus ärztlicher Sicht so schnell nicht ändern.

    Hat sie überhaupt Anspruch auf Alg2? Da sie ja in ihrer momentanen Lage dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Könnte sie Grundsicherung beantragen oder sonstige Leistungen, außer Unterhaltsvorschuss für das minderjährige Kind?

    Generell habe ich eine Frage zum Wiedereintritt in die Erwerbstätigkeit. Meine Schwester ist Mitte 50, seit mehr als 25 Jahren Hausfrau und Mutter. Wie stehen ihre Chances auf dem Arbeitsmarkt in der aktuelle (Corona) Situation? Gibt es spezielle Förderungen oder Kurse, außer den bekanneten Bewerbungstrainings (welches für sie auf jeden Fall interessant sein dürfte).

    Viele Fragen, ich wäre euch für Antworten dankbar.

    Liebe Grüße

    Jens_Koenig

  • Die Bedarfsgemeinschaft kann über ihre Kinder gebildet werden.

    Hierzu nimmt man das Kind, was in der Bedarfsgemeinschaft lebt, aber unter 25 Jahre, sowie über 15 Jahre alt ist, als auch am Ältesten ist.

    Sollte es in deiner Stadt ein Jugendhaus vom Jobcenter, bzw. ein spezielles Team für Kunden unter 25 Jahre geben, wäre dies für dich zuständig.

    Sollte deine Schwester in Lage sein mindestens 3 Stunden am Tag bzw. 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, wird die BG über Sie gebildet.

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