ALG II - Probleme mit Scheck einlosen und Fragen

  • Hey ihr lieben. Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem anliegen helfen.

    Ich habe meinen pass verloren. Habe nur meinen ausländischen pass und da ich kein konto hatte bekam ich immer am anfang des monats schecks per post.

    Nun ist es so dass ich seit juli ein konto besitze und das dem jobcenter auch mitgeteilt habe. Im selben monat hab ich auch meinen pass verloren.

    das jobcenter verlangte eine veränderungsmitteilung mit einer kopie meines passes und da ich keine kopie habe kann ich auch die formulare auch nicht schicken und ich habe das auch dem jobcenter auch mitgeteilt. Sie wiederholten einfach das selbe wieder und schicken mir seit august scheks die ich bei der bank ohne meinen pass auch nicht einlösen kann. Ich habe august und september von meinen verwandten geld geliehen um die miete zu bezahlen und habe denen klar gemacht dass sie das auch wiederbekommen. Stehen mir die letzten zwei monate zu oder ist das geld weg?

    Jetzt hat die dame am telefon gesagt dass sie diesen monat WIEDER ein scheck zuschicken. Ich war bei der botschaft meines landes und habe denen das klar gemacht und sie geben wiederwillig eine kopie in den nächsten tagen und ich kann die veränderungsmitteilung schicken und auch den scheck einlösen. Aber wie ist es mit den beiden letzten monaten? Wie soll ich da vorgehen?

    Danke schonmal im vorraus für eure hilfe.

    Vg

  • Vorneweg die gute Nachricht.

    Dein Geld wirst du erhalten.

    Es gibt zwei Möglichkeiten.

    Entweder kannst du die Schecks weiterhin einlösen und damit dann wie gehabt das Geld kriegen.

    Alternativ sind die Schecks abgelaufen und das Jobcenter hat einen Rückläufer im System erhalten.

    In dem Fall sollte dir das Jobcenter das Geld auf dein Konto überweisen können, wenn du Ihnen den Änderungsbescheid zugeschickt hat und dein Konto im System ist. Hier genügt ein einfacher Antrag.

    Ohne einen entsprechenden Nachweis war es dem Jobcenter rechtlich nicht möglich ein neues Konto anzulegen und das Geld zu überweisen. Deswegen konnte es dir vorher nicht auf dein jetzt vorhandenes Konto überwiesen werden.

  • Zunächst gehst du mit deinem Ausweis und den Schecks zur Bank und bittest um Einlösung.

    Kriegst du als Antwort, die Schecks seien ungültig, schreibst du deinem Sachbearbeiter/in eine Mail, in welcher du den Fall schilderst.

    Diese Mail ist der Antrag.

  • Hallo, ich habe wie oben geschrieben eine Mail abgeschickt wo drin stand dass ich die Schecks nicht einlösen konnte und den von diesen Monat auch nicht einlosen kann.

    Heute habe ich telefonisch erfahren dass die Veränderungsmitteilung im System ist und ab November das Geld auf meinem Konto überwiesen wird.

    ABER! Die Dame am Telefon sagte dass der letzte Scheck schon draußen ist und es nicht mehr auf dem Konto überwiesen wird und die letzten zwei Schecks die ich nicht einlösen konnte davon war gar nicht die Rede. Gibt es da eine rechtliche Grundlage dafür dass mir zwei Monate gestrichen werden? Und dass sie diesen Monat nicht dass Geld auf mein Konto überweisen wird weil der Scheck raus ist?

    Kann ich mich da auf was berufen? Ich konnte die Schecks doch nicht einlösen weil mein Pass nicht da war.

  • Wem außer dir willst du das anlasten können? Natürlich steht dir auch für die 3 Monate das ALG 2 zu, jedoch sicherlich nach Prüfung, ob die Schecks nicht doch eingelöst wurden.

  • die dame sagte aber nicht dass das dass überprüft wird. Sie sagte nur die letzten zwei monate stehen mir nicht zu und diesen monat kann ich in die röhre schauen. Jetzt weiss ich nicht wie ich vorgehen soll bei dem termin wenn sie auf stur schaltet. Und die schecks wurden auch nicht eingelöst wie gesagt.

    mfg

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