Hallo zusammen!
Mein Anliegen ist Folgendes:
Ich habe von 10.2018 bis 08.2020 ALGII erhalten. Erwerbsminderungsrente hatte ich schon vor ALGII gestellt, zog sich aber vor Gericht sehr in die Länge. Nun wurde rückwirkend zum 01.05.2018 Rente bewilligt und alle vom Jobcenter geleisteten Zahlungen von der Rentenkasse erstattet. Ich erhielt vor 2 Wochen ein Schreiben vom Jobcenter, dass mein Sohn (lebt in meiner Bedarfsgemeinschaft und ist minderjährig) im Jahr 2019 Kapitalerträge erzielt hat und nun zu prüfen sei, ob er leistungsberechtigt ist bzw. war.
Nun endlich zu meiner Frage muss ich darüber noch Auskunft geben? Denn es wurden ja alle vom Jobcenter gezahlten Leistungen, also auch die für meinen Sohn, von der Rentenkasse komplett zurückerstattet. (Meine monatliche Rente ist höher als der Satz vom Jobcenter)
Also auch wenn er zu viel Geld vom Jobcenter bekommen haben sollte, ist auch dieses zu viel gezahlte Geld zurückerstattet worden. Ich verstehe den Sinn dahinter nicht so ganz....
Danke fürs Lesen und liebe Grüße