Liebe Community,
von Mai bis Oktober erhielt ich aufstockende Leistung vom Jobcenter, da mein ALG I Anspruch nicht ausreichte, um meinen Lebensunterhalt zu decken. Im Zuge dessen wurde ein vorläufiger Bescheid ausgestellt.
Seit September bin ich erwerbstätig und habe das auch entsprechend mitgeteilt.
Mein Gehalt für September (Ende September erhalten) und Oktober (werde ich Ende Oktober erhalten) wird laut endgültigem Bescheid über den gesamtem Bewilligungszeitraum im Mittel angerechnet - obwohl ich dieses Gehalt logischerweise während meiner Arbeitslosigkeit gar nicht zur Verfügung hatte.
Aus dem endgültigen Bescheid resultiert ein mittlerer vierstelliger Betrag (fast der gesamte ALG II-Betrag), den ich an das Jobcenter zurückzahlen soll.
Es ergibt für mich keinen SInn, dass mein Einkommen aus den zwei erwebstätigen Monaten für die gesamten sechs Monate verrechnet wird. Die Leistungen habe ich von Mai bis August tatsächlich benötigt, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dass ich die Zahlungen für September und Oktober zurückzahlen muss, erscheint mir logisch. Aber die Leistung der vorherigen Monate?
Das ist in meinen Augen eine Bestrafung für diejenigen, die innerhalb des vorläufigen Bewilligungszeitraums Arbeit finden.
Könnte hier ein Widerspruch zielführend sein?
Viele Grüße
Karsten