Hallo
Ich habe folgende Frage :
Durch Corona bziehe ich als selbstständiger Künstler momentan Hartz 4. Nun habe aus dem Jahr davor (also während der Ausübung dieser künstlerischen Tätigkeit) noch Schulden bei der Krankenkasse. Jetzt stellt sich mir die Frage : Wenn ich während des Hartz 4 Bezuges durch diese künstlerische Tätigkeit Geld verdiene, und dieses Geld sofort an die Krankenkasse weiterleite um meine Schulden zu begleichen, gilt das dann als Betriebsausgabe und das ALG2 geld zum leben bleibt mir erhalten, oder wird dieses Einkommen angerechnet und mindert den Anspruch meiner Bedarfsgemeinschaft?
Vielen Dank im Voraus!
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