Hallo in die Runde,
ich hab folgendes Problem.
Meine Freundin und ich sind im letzten Jahr zusammen gezogen. Als wir uns im Januar dazu entschlossen haben sah auch alles passend aus.
Jetzt habe ich im Juli meine Ausbildung beendet und wurde aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage von meinem Arbeitgeber nicht übernommen.
Daher bin ich jetzt ins ALG I gerutscht und beziehe, aufgrund des niedrigen Ausbildungsgehalts zusätzlich noch ALG II (Grundsicherung).
Eine befreundete Mitarbeiterin eines Jobcenters einer anderen Stadt hat mir empfohlen uns als WG anzumelden, da es sonst mit dem Einkommen meiner Freundin kompliziert werden könnte. (Da sie ja noch unterhaltspflichtig ist)
Das Jobcenter will die Nummer mit der WG allerdings nicht schlucken und jetzt bin ich unsicher wie die Lage, bzw. was klug ist.
Ich: ü25
Einkommen: 316€ ALG I (Anspruch auf ca 500€ Grundsicherung)
Freundin: u25
Einkommen: ca 850€ Netto
Miete: 590€
Nebenkosten: 150€
Heizkosten: in NK enthalten
Warmwasser: 15€
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich bei der WG bleiben soll, dies würde bedeuten das meine Freundin und ich wieder einzeln Haushalten müssen, was wir, zumindest was die Produkte des täglichen Lebens angeht, nicht mehr tun. Außedem haben wir ein gemeinsames Konto über welches wir Miete und Nebenkosten bezahlen, ist damit die Aussage einer WG überhaupt noch tragbar?
Alternativ können wir eine Bedarfsgemeinschaft eingehen. Hier wurde uns davon aber abgeraten, da meine Freundin ja noch bei ihren Eltern Unterhaltspflichtig ist. Ist das bei ihrem Einkommen noch relevant?
Ich würde mich freuen wenn ihr mir etwas die Unsicherheit nehmen könntet und ein paar Antworten auf meine Fragen habt.
Lg Frank