Hallo zusammen,
meine Frau und ich werden uns in kürze scheiden lassen. Wir haben einen Sohn (1 Jahr) und meine Frau ist nicht berufstätig, wird also Hartz IV beantragen müssen. Nun ist die Mietgrenze so gering, dass es eigentlich unmöglich ist bei den aktuellen Mietspreisen eine Wohnung in einem „normalen“ Wohngebiet, also keinem sozialen Brennpunkt, zu finden.
Ich möchte auf keinen Fall, dass mein Kind in solch einer Gegend aufwächst.
Habe ich das recht meine Frau/Ex-Frau bei der Miete zu unterstützen? Und wenn ja gibt es dazu Regeln wie hoch dieser Betrag sein darf?
Ich würde mich über Hilfe diesbezüglich sehr freuen, denn bei google habe ich zu diesem Thema nichts gefunden.
LG Ivakra