100% Schwerbehinderung - Jobcenter fordert Dokumente zum Familiestand

  • Hallo alle zusammen,


    ich bin seit letztes Jahr 100% Schwerbehindert geworden und seit 2016 bekam ich schon Hartz IV Leistungen wegen gesundheitlichen Problemen und bekomme immer noch.

    2011 bin ich nach Deutschland aus Griechenland umgezogen. Meine Staatsangehörigkeit ist Griechisch, aber ich bin in Russland geboren, also ich habe keine Deutsche Staatsbürgerschaft. 1993 war ich in Griechenland kirchlich mit einem Griechischen Mann getraut. Ich sprach damals kaum Griechisch und habe den Prozess mit der Dokumenten nicht verstanden. Ich habe mit ihm kein Kontakt schon seit 1998 und wir sind geschieden, vermute ich, weil er eine andere Familie schon seit 15 Jahren hat. Wir haben eine Tochter zusammen, die 26 Jahre alt ist und lebt im Ausland (nicht Deutschland oder Griechenland).


    Jetzt das Jobcenter möchte die Geburtsurkunde meiner Tochter, das Scheidungsurteil und ein Dokument zum Familienstand haben. Es könnte ungewöhnlich vorkommen, aber ich habe solche Dokumente nicht. Ich habe sie noch nie im Leben gebraucht. Es ist ganz kompliziert, weil ich kann nichts alleine machen und meine Betreuerin einmal in zwei Wochen kommt.


    Ich war in Griechenland noch nie angemeldet (sowas wie Anmeldung gibt es da nicht), also ich könnte kein Dokument zum Familienstand haben. Ich war kirchlich getraut, deswegen habe ich kein Scheidungsurteil.
    Das alles hat meine Betreuerin zweimal schriftlich dem Jobcenter erklärt, aber das Jobcenter schickt mir wieder eine Aufforderung zur Mitwirkung.

    Weiss vielleicht jemand von euch, wieso das Jobcenter diese Dokumente überhaupt braucht? Hatte schon jemand von euch sowas erlebt?


    Vielen Dank im Voraus.

    Einen schönen Tag wünsche ich euch allen.

  • Nach den Informationen des Bundesverwaltungsamted sind in Griechenland standesamtliche und kirchliche Trauung staatlich anerkannt.

    Es ist daher tatsächlich zu klären, ob du noch rechtsgültig verheiratet bist und daher ggf. Unterhaltsanspruch besteht.

    Eine einfache Erklärung von irgendeiner überforderten Betreuerin wird da nicht reichen. Da muss schon irgendeine Bestätigung einer griechischen Behörde beibringen.

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