Auf ALG II Bezug folgt volle Erwerbsminderung und Fragen

  • Hallo,

    ich habe schwere chronische Krankheiten und werde nun, nachdem ich vorher ausschließlich ALG-2 bezogen habe, voraussichtlich arbeitsunfähig geschrieben vom Jobcenter Arzt.

    Meine Fragen lauten:

    1) Da ich auf Grund der Krankheiten nie arbeiten konnte, habe ich ja auch nichts in die Rentenkasse eingezahlt, oder?

    2) Wer bezahlt mir fortan die Grundsicherung? Das Jobcenter, die Rentenversicherung

    3) Und wie viel Geld steht mir zu, mehr, weniger oder gleich wie bei ALG-2 ?


    MfG

    PS:
    Mein Ansprechpartner beim Jobcenter meinte nur, dass man das schauen müsste nach der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, er könnte dazu nichts sagen.

  • Ohne Rentenanspruch wäre das Sozialamt mit Leistungen nach dem SGB XII zuständig. Im Normalfall fordert dich das JC jetzt auf, einen Antrag dort zu stellen. Das Sozialamt ist aber nicht an das Gutachten des ÄD der Agentur gebunden, kann dem widersprechen.

    In dem Fall gilt für dich § 44a SGB II, das heißt, du bekommst weiter ALG2 vom JC, das JC beantragt eine Begutachtung durch die Rentenversicherung und wenn die feststellt, dass du erwerbsgemindert bist, dann muss dich das Sozialamt übernehmen. Wenn sie aber feststellen, dass du nicht erwerbsgemindert bist, dann ist weiter das JC zuständig, was aber auch bedeutet, dass du arbeiten kannst und musst.

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