Anrechnung Urlaubsabgeltung nach Kündigung bei Aufstockung von ALG II

  • Hallo Zusammen,

    Ich hoffe ich finde hier die benötigte Hilfe.

    Meine Frage gilt der Anrechnung der Urlaubsabgeltung bei Aufstockung von ALG II nach einer Kündigung.

    Zu meiner Situation:

    Ich bin in einem Angestelltenverhältnis und seit Anfang Mai beziehe Krankengeld.

    Das Krankengeld liegt bei ca 800 Euro.

    Seit Juni beziehe ich ALG II und es werden 150 Euro aufgestockt.

    Der vorläufige Bewilligungszeitraum bezieht sich vom 1. Juni bis 30. November.

    Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und meine Partnerin bezieht nur ein Ausbildungsgehalt von 900 Euro.

    Nun wurde ich fristgerecht zum 31.10.20 gekündigt und da ich immer noch arbeitsunfähig bin, werde ich weiterhin Krankengeld beziehen und bin nicht vermittlungsfähig auf dem Arbeitsmarkt.

    Theoretisch habe ich nun rechtlich Anspruch auf Urlaubsabgeltung von ca 1000 Euro, die vermutlich mit der Oktoberabrechnung Ende Oktober überwiesen werden oder eventuell auch erst im November.

    Nun meinen Frage:

    Gibt es eine Möglichkeit, dass diese 1000 Euro mir nicht komplett auf 6 Monate angerechnet werden und das mir real etwas davon übrig bleibt?

    Oder ist das für mich nur ein Nullsummenspiel?

    Ich hab ein paar Beiträge dazu schon gelesen, die in diese Richtung gehen, aber irgendwie haben sich viele widersprochen. Ebenfalls die Gerichtsurteile, die ich so gefunden habe.

    Vielen Dank im Voraus für eine ausführliche Erklärung und ein paar Tipps wie ich vorgehen kann.

    Viele Grüße

  • Wenn es im November zufließt, dann gibt es keine Möglichkeit, da es im laufenden Bewilligungsabschnitt ist. Ein Verzicht wäre unwirksam, da du damit gesetzliche Vorschriften umgehen willst.

  • Vielen Dank für die Anwort.

    Sprich egal ob es im Oktober oder November zufliesst, wird es in den Bewilligungszeitraum gerechnet und ich muss die 6x150 Euro von Juni bis November zurückzahlen, die ich bis jetzt erhalten habe?

    Und für den Fall, dass die Urlaubsabgeltung erstmal vom meinem AG nicht gezahlt wird, was ich mir gut vorstellen kann und meine Partnerin mit der Novemberabrechnung ihre Jahresonderzahlung ( Weihnachtsgeld) von ihrem AG bekommt, heisst das, dass die 6x150 Euro ebenfalls zurückgezahlt werden müssen?

    Sprich muss ich meiner Partnerin erklären, dass sie dazu verpflichtet ist ihr Weihnachtsgeld mit einem Azubigehalt, so gesehen für mich, an das Jobcenter zu zahlen, da ich über kleinerlei Vermögen besitze und allgemein zahlungsunfähig und verschuldet bin und vermutlich in die Verbraucherinsolvenz muss?

  • Wieso zurück zahlen? Das einmalige Einkommen wird als Einkommen der nächsten 6 Monate angerechnet, also von November bis April oder Dezember bis Mai.

    Und wenn deine Partnerin in der BG ist, muss sie natürlich mit ihrem laufenden als auch mit ihrem einmaligen Einkommen für dich aufkommen. Das ist bei Partnerschaften nunmal so, dass man füreinander einsteht.

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